Der Hochwasserschutz am Rhein ist eine bedeutende Aufgabe. Das Land hat die Finanzmittel für Maßnahmen des Hochwasserschutzes und der Gewässerökologie in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt und wird den Ausbau des Hochwasserschutzes am Oberrhein weiter konsequent vorantreiben.
„Der neuerliche Wirksamkeitsnachweis bestätigt, dass wir die noch geplanten Rückhaltemaßnahmen des Integrierten Rheinprogramms (IRP) zügig umsetzen müssen“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. „Er zeigt auch, dass es richtig war, die Mittel und das Personal für den Hochwasserschutz in den vergangenen Jahren deutlich zu erhöhen. Nur so können wir Menschen und Umwelt wirkungsvoll vor verheerenden Hochwasserereignissen schützen.“ Baden-Württemberg habe in den letzten zehn Jahren die Finanzmittel für Maßnahmen des Hochwasserschutzes und der Gewässerökologie mehr als verdoppelt, erläuterte Untersteller. Somit stehen in diesem Jahr insgesamt knapp 138 Millionen Euro zur Verfügung. „Es liegen damit gegenwärtig ausreichend Mittel vor, um die baureifen Maßnahmen des Integrierten Rheinprogramms zeitnah realisieren zu können.“
Der Bund beteilige sich ebenfalls finanziell an den Maßnahmen des IRP, so Untersteller. Sie werden als Teil des Nationalen Hochwasserschutzprogramms gefördert. Das unterstreiche die Bedeutung des Programms zum Schutz der Unterlieger auch jenseits der Grenzen von Baden-Württemberg. Die Aktualisierung des Wirksamkeitsnachweises wurde im Auftrag der deutsch-französischen Ständigen Kommission vorgenommen, um zwischenzeitig erfolgte Konkretisierungen von Planungen für Retentionsmaßnamen sowie Fortschreibungen von Details im Reglement zu berücksichtigen. Ergebnis des Berichts ist, dass für das IRP mindestens die 13 Rückhalteräume sowie die dadurch erzielbare Retentionswirkung erforderlich sind, um das Hochwasserschutzziel zu erreichen. Der Wirksamkeitsnachweis wird in den Internetportalen der Regierungspräsidien Freiburg und Karlsruhe eingestellt.
Das Integrierte Rheinprogramm
Durch den Ausbau des Oberrheins (Stauhaltungen zur Verbesserung von Schifffahrt und Energieerzeugung) bis zum Jahr 1977 gingen am Oberrhein ungefähr 130 Quadratkilometer Überflutungsflächen verloren. Dies hatte eine erhebliche Verschärfung der Hochwassergefahr zur Folge.
Bedroht sind insbesondere die Ballungszentren am Oberrhein wie Karlsruhe, Mannheim und Ludwigshafen. Abgesehen von der Gefährdung zahlreicher Menschenleben wären am Oberrhein auch die wirtschaftlichen Schäden eines extremen Hochwasserereignisses immens. Allein für Baden-Württemberg werden diese am Oberrhein auf rund acht bis zehn Milliarden Euro geschätzt.
Ziel des IRP ist es, flussabwärts von Iffezheim den vor dem Oberrheinausbau vorhandenen Hochwasserschutz wiederherzustellen und die auentypischen Biotopsysteme in einer lebensfähigen Rheinlandschaft zu erhalten. Auf der baden-württembergischen Rheinseite sieht das IRP insgesamt 13 Hochwasserrückhalteräume vor (siehe Anlage). Abgestimmt mit den Rückhaltemaßnahmen in Frankreich und Rheinland-Pfalz ergibt sich so ein gemeinsames Hochwasserschutzkonzept am Oberrhein.
Verbesserung des Hochwasserschutzes am Oberrhein
Die Ständige Kommission verfolgt und regelt die Anwendung des deutsch-französischen Staatsvertrags zum Ausbau des Oberrheins zwischen Kehl/Straßburg und Neuburgweier/Lauterburg vom 4. Juli 1969 und besteht aus den paritätisch besetzten Delegationen beider Vertragsparteien. Sie hat in ihrer Sitzung am 25. November 2020 den Bericht des Wirksamkeitsnachweises verabschiedet. Darin wird bestätigt, dass die am Oberrhein vorgesehenen Maßnahmen Frankreichs sowie der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz notwendig sind, um unterhalb der Staustufe Iffezheim den vor dem Ausbau des Oberrheins vorhandenen Hochwasserschutz wiederherzustellen und das Hochwasserschutzziel zu erreichen. Dieses Ziel wurde im Dezember 1982 von Frankreich und Deutschland vereinbart.
Regierungspräsidien Baden-Württemberg: Integriertes Rheinprogramm