Finanzhilfe

Drei Millionen Euro an durch Starkregen geschädigte Gemeinde Braunsbach

Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut übergabe einen Förderbescheid an den Bürgermeister der Gemeinde Braunsbach Frank Harsch und den Landrat des Kreises Schwäbisch Hall Gerhard Bauer (von links).

Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut hat dem Bürgermeister der Gemeinde Braunsbach, Frank Harsch, einen Förderbescheid über drei Millionen Euro zur städtebaulichen Erneuerung überreicht. Bei den Starkregen Ende Mai 2016 wurde Braunsbach (Landkreis Schwäbisch Hall) in großem Umfang zerstört und war die von den damaligen Unwettern am stärksten betroffene Kommune in Baden-Württemberg.

„Die erschreckenden Bilder von der Schlamm- und Gesteinslawine, die Ende Mai Braunsbach verwüstet hat, haben bei uns allen und europaweit für Betroffenheit gesorgt. Um die städtebauliche Erneuerung des Ortskerns zu ermöglichen, nehmen wir Braunsbach jetzt in die Städtebauförderung auf und stellen der Gemeinde in erheblichem Umfang Fördermittel für die nötigen Investitionen zur Verfügung“, sagte Hoffmeister-Kraut bei der Übergabe des Förderbescheids. Damit erhalte die Gemeinde eine gute finanzielle und zeitliche Perspektive für ihre städtebauliche Entwicklung.

Förderung ermöglicht Braunsbach neue städtebauliche Perspektive

Mit Unterstützung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau sollen unter anderem die Sanierung eines Kindergartens und des Rathauses sowie von öffentlichen Straßen und Freiflächen (z. B. des Marktplatzes) realisiert werden. Zudem soll zu Schaden gekommene Bausubstanz erneuert und durch Nachverdichtung die Schaffung neuen Wohnraums möglich werden.

Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Unser Ziel und unsere Hoffnung ist es, mit unserer Förderung nicht nur Wunden im Ortsbild zu schließen, sondern der Gemeinde auch ein neues Zentrum der Gemeinschaft und des gesellschaftlichen Zusammenhalts zurückzugeben.“

Gefördert wird die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte II“ durch eine Aufnahme in das Städtebauförderprogramm, verbunden mit einer Finanzhilfe in Höhe von drei Millionen Euro für einen 8-jährigen Durchführungszeitraum (der bei Bedarf auch verlängert werden kann). Die Maßnahme wird nicht schrittweise, sondern fast antragsgemäß gefördert. Das Land und der Bund stellen die Förderung aus Mitteln des Bund-Länder-Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren 2016“ zur Verfügung.

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