Digitalisierungsminister Thomas Strobl hat 37 Breitbandförderbescheide in einer Gesamthöhe von rund 8,6 Millionen Euro übergeben. Der Zweckverband Highspeed-Netz Rhein-Neckar erprobt in einem Modellvorhaben den direkten Anschluss von Unternehmen an die Glasfaser über den Abwasserkanal.
„Eine schnelle Internetanbindung ist so wichtig wie Strom und fließend Wasser. Eine gute Breitbandversorgung ist nicht mehr nur für die Wirtschaft, sondern auch für die Wahl des Wohnorts entscheidend. Die Landesregierung bringt deshalb das schnelle Internet in die Fläche des Landes. Gemeinsam mit den Kommunen als Experten in der Daseinsvorsorge wird es gelingen, die weißen Flecken zu schließen. Mit unserem Förderprogramm bringen wir das schnelle Internet unmittelbar zu den Menschen“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration, Thomas Strobl, anlässlich der Übergabe von 37 Förderbescheiden in einer Gesamthöhe von rund 8,6 Millionen Euro.
Glasfaser-Anbindung über den Abwasserkanal
Neben all den Anträgen, die auf den Aufbau kommunaler Netzinfrastrukturen abzielen, sticht das Modellvorhaben des Zweckverbands Highspeed-Netz Rhein-Neckar heraus, nämlich den direkten Anschluss von Unternehmen an die Glasfaser über den Abwasserkanal. „Dieses Verfahren wird bundesweit erstmalig erprobt. Bisher nutzten die Kommunen den Abwasserkanal, um darin die Glasfaserleitungen für das Backbone-Netz, also für das digitale Rückgrat, zu verlegen. In diesem Pilotprojekt werden auch die Endkunden direkt über den Abwasserkanal an die Glasfaser angebunden. Wie hoch sich dadurch die Tiefbaukosten reduzieren lassen, wird in einer wissenschaftlichen Studie begleitend untersucht“, so Minister Thomas Strobl.
Dreistelliger Millionenbetrag für den Breitbandausbau im Jahr 2017
Baden-Württemberg hat in diesem Jahr bereits 222 Breitband-Projekte mit rund 39,4 Millionen Euro gefördert. Das Land wird 2017 wieder einen dreistelligen Millionenbetrag in den Breitbandausbau investieren. Die Landesregierung unterstützt die Kommunen dort, wo sich der Netzausbau für die privaten Netzbetreiber nicht lohnt. In der Bundesrepublik ist die Versorgung mit Breitband grundsätzlich Aufgabe der privaten Telekommunikationsanbieter. Diese entscheiden nach Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten, wo sie in den Breitbandausbau investieren und ein Netz zur Verfügung stellen. Dort, wo der Markt versagt und die privaten Anbieter nicht investieren, greift die öffentliche Hand mit Förderprogrammen unterstützend in den Markt ein.