Tierschutz

Deutsche Tierschutzgesetze entsprechen nicht den EU-Standards

Katzen in einem Käfig (Bild: © Julian Stratenschulte/dpa).

Die in Deutschland geltenden Gesetze zu Tierversuchen entsprechen nicht den europäischen Standards. Daher wurde ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland eingeleitet. Landestierschutzbeauftragte Julia Stubenbord hofft, dass die Anpassung der gesetzlichen Vorgaben hilft, die Anzahl der Tiere im Tierversuch zu senken.

„Nach den Aufnahmen über Zustände in einem Versuchslabor für pharmakologische- und toxikologische Testungen bei Hamburg ist das Thema Tierversuche wieder medial präsent, auch mit dem Hintergrund, dass Deutschland die gesetzlichen Vorgaben der EU nicht vollständig umgesetzt hat“, so die Landesbeauftragte für Tierschutz Dr. Julia Stubenbord am 20. November.

In Videos aus dem Labor, ist nach Einschätzung der Tierärztin zu erkennen, dass die Hunde, Katzen und Affen in dem Labor nicht gesetzeskonform gehalten wurden. Mittlerweile hat das Labor die Arbeit eingestellt, eine endgültige Schließung wurde mit den zuständigen Behörden für Anfang 2020 vereinbart.

Vorgaben der EU werden in Deutschland nicht oder nicht vollumfänglich umgesetzt

Vorgaben für die Haltung von Versuchstieren, für die Sachkunde des Personals und für Genehmigungsverfahren für Tierversuche ergeben sich aus der nationalen Tierschutz-Versuchstierverordnung in Verbindung mit der EU-Tierversuchsrichtlinie. Einrichtungen, in denen Tierversuche durchgeführt werden, unterliegen der Aufsicht der zuständigen Veterinärbehörden.

„Die in Deutschland geltenden Gesetze zu Tierversuchen sind in einigen Punkten unter dem Tierschutzniveau der EU“, so Stubenbord. Da mehrere Vorgaben der europäischen Tierversuchsrichtlinie in Deutschland nicht oder nicht vollumfänglich umgesetzt wurden, läuft gegen Deutschland ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren. Ein solches kann die EU-Kommission einleiten, wenn ein Mitgliedsstaat die Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung einer Richtlinie nicht mitteilt oder einen mutmaßlichen Verstoß gegen das EU-Recht nicht behebt.

Nationales Recht soll angepasst werden

Hauptkritikpunkte an den deutschen Vorschriften im Bereich Tierversuche sind dabei etwa die Tatsachen, dass bestimmte Versuche, die nach den EU-Vorgaben einer Genehmigung bedürften, in Deutschland nur anzeigepflichtig sind oder dass es bei schwerbelastenden Tierversuchen keine Beschränkung gibt.

Die Bundesregierung räumte ein, dass Bestimmungen der EU-Richtlinie „nicht hinreichend deutlich“ umgesetzt worden seien. Deswegen soll das nationale Recht jetzt entsprechend angepasst werden. Die Änderungen könnten Ende des nächsten Jahres in Kraft treten. „Die Anpassung der gesetzlichen Vorgaben und die weitere Forschung zu Alternativen zum Tierversuch ist ein Weg die Anzahl der Tiere im Tierversuch zu senken“, hofft Stubenbord.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Landesbeauftragte für Tierschutz

Weitere Meldungen

  • Bundesrat

Tierschutzgesetz und Düngegesetz weisen erhebliche Mängel auf

Weinprinzessin Sofia Hartmann, Weinkönigin Lucia Winterhalter und Weinprinzessin Verena Haßler
  • Weinbau

Neue Weinhoheiten gekürt

Das Steinheimer Becken am Albuch (Kries Heidenheim). (Bild: Stefan Puchner / dpa)
  • NATURSCHUTZ

Bewerben für den Landesnaturschutzpreis 2024

 Windräder stehen auf den Anhöhen in der Nähe des Kandels bei Waldkirch. (Bild: dpa)
  • Forst

Waldflächen bei Bruchsal für Windkraft bereitgestellt

  • Tierschutz

Frei Schnauze – Erkenne Qualzucht

BeKi in der Kita
  • Ernährung

Landesweite Aktionstage zum EU-Schulprogramm

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 2. Juli 2024

Schmeck den Süden
  • Ernährung

Kurtz zeichnet SINOVA Sonnenberg Klinik aus

Traktor auf dem Feld
  • Landwirtschaft

Erleichterungen für GAP-Förderung beschlossen

Eine Ratte schaut aus einem Käfig (Bild: © dpa, Ronald Wittek)
  • Tierschutz

Projekte zur Vermeidung von Tierversuchen gefördert

Logo der Landesstrategie Bioökonomie Baden-Württemberg
  • Bioökonomie

Fortschreibung der Bio­ökonomiestrategie beschlossen

Bohnen
  • Ernährung

Stuttgarter Bohnentag

Blick in den Wald
  • Forst

Innovationen auf Holzbasis für Textilbranche

Säue schauen durch die Absperrung eines Stalles auf einem Bauernhof. (Bild: © dpa)
  • Tierschutz

Nachbesserungen am Tierschutzgesetz gefordert

Weg im ländlichen Raum
  • Ländlicher Raum

Zuschüsse für Modernisierung ländlicher Wege

Wasser läuft aus einem Wasserhahn in ein Glas. (Foto: © dpa)
  • Wasserhaushalt

Masterplan Wasserversorgung

Green Bond BW
  • Finanzmarkt

Dritter Green Bond BW hat positive Umweltwirkung

Ein Landwirt pflügt ein Feld. Luftaufnahme mit einer Drohne. (Foto: Patrick Pleul / dpa)
  • Landwirtschaft

Kongress zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen

  • Verbraucherschutz

Portal Lebensmittelwarnung weiterentwickelt

In einem Stuttgarter Kindergarten gibt es Lasagne zum Mittagessen. (Bild: dpa)
  • Ernährung

Themenbereich Ernährung in der Erzieherausbildung stärken

Ein Wanderer steht im Nordschwarzwald beim Ruhestein am Aussichtspunkt Wildseeblick. (Bild: Uli Deck / dpa)
  • Naturschutz

Zehn Jahre Nationalpark Schwarzwald

Minister Peter Hauk (Vierter von links) auf der Verbraucherschutzministerkonferenz 2024 zusammen mit den anderen Ministerinnen und Ministern
  • Verbraucherschutz

Versicherungspflicht für Elementarschäden gefordert

Ein Landwirt geht über ein überschwemmtes Wintergerstenfeld.
  • Landwirtschaft

Maßnahmen zur Hochwasser-Nachsorge

Fußballfans mit deutschen Fahnen auf einer Fanmeile währende eines Spiels der deutschen Fußballnationalmannschaft (Bild: © dpa).
  • Verbraucherschutz

Lebensmittelüberwachung bei der EM

Ein Bio-Bauer bringt mit seinem Traktor und einem Tankwagen als Anhänger, die angefallende Jauche auf einer Wiese aus. (Bild: dpa)
  • Landwirtschaft

Hauk besucht Hagdorn Tomaten in Hochdorf