Tierschutz

Deutsche Tierschutzgesetze entsprechen nicht den EU-Standards

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Katzen in einem Käfig (Bild: © Julian Stratenschulte/dpa).

Die in Deutschland geltenden Gesetze zu Tierversuchen entsprechen nicht den europäischen Standards. Daher wurde ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland eingeleitet. Landestierschutzbeauftragte Julia Stubenbord hofft, dass die Anpassung der gesetzlichen Vorgaben hilft, die Anzahl der Tiere im Tierversuch zu senken.

„Nach den Aufnahmen über Zustände in einem Versuchslabor für pharmakologische- und toxikologische Testungen bei Hamburg ist das Thema Tierversuche wieder medial präsent, auch mit dem Hintergrund, dass Deutschland die gesetzlichen Vorgaben der EU nicht vollständig umgesetzt hat“, so die Landesbeauftragte für Tierschutz Dr. Julia Stubenbord am 20. November.

In Videos aus dem Labor, ist nach Einschätzung der Tierärztin zu erkennen, dass die Hunde, Katzen und Affen in dem Labor nicht gesetzeskonform gehalten wurden. Mittlerweile hat das Labor die Arbeit eingestellt, eine endgültige Schließung wurde mit den zuständigen Behörden für Anfang 2020 vereinbart.

Vorgaben der EU werden in Deutschland nicht oder nicht vollumfänglich umgesetzt

Vorgaben für die Haltung von Versuchstieren, für die Sachkunde des Personals und für Genehmigungsverfahren für Tierversuche ergeben sich aus der nationalen Tierschutz-Versuchstierverordnung in Verbindung mit der EU-Tierversuchsrichtlinie. Einrichtungen, in denen Tierversuche durchgeführt werden, unterliegen der Aufsicht der zuständigen Veterinärbehörden.

„Die in Deutschland geltenden Gesetze zu Tierversuchen sind in einigen Punkten unter dem Tierschutzniveau der EU“, so Stubenbord. Da mehrere Vorgaben der europäischen Tierversuchsrichtlinie in Deutschland nicht oder nicht vollumfänglich umgesetzt wurden, läuft gegen Deutschland ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren. Ein solches kann die EU-Kommission einleiten, wenn ein Mitgliedsstaat die Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung einer Richtlinie nicht mitteilt oder einen mutmaßlichen Verstoß gegen das EU-Recht nicht behebt.

Nationales Recht soll angepasst werden

Hauptkritikpunkte an den deutschen Vorschriften im Bereich Tierversuche sind dabei etwa die Tatsachen, dass bestimmte Versuche, die nach den EU-Vorgaben einer Genehmigung bedürften, in Deutschland nur anzeigepflichtig sind oder dass es bei schwerbelastenden Tierversuchen keine Beschränkung gibt.

Die Bundesregierung räumte ein, dass Bestimmungen der EU-Richtlinie „nicht hinreichend deutlich“ umgesetzt worden seien. Deswegen soll das nationale Recht jetzt entsprechend angepasst werden. Die Änderungen könnten Ende des nächsten Jahres in Kraft treten. „Die Anpassung der gesetzlichen Vorgaben und die weitere Forschung zu Alternativen zum Tierversuch ist ein Weg die Anzahl der Tiere im Tierversuch zu senken“, hofft Stubenbord.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Landesbeauftragte für Tierschutz

Weitere Meldungen

Ein Landwirt an einer automatischen Melkmaschine im Stall (Bild: © dpa).
Landwirtschaft

Hauk lädt zum Landwirtschafts­dialog über Erzeugerpreise

Weg im ländlichen Raum
Flurneuordnung

Ländliche Wege in zwölf Kommunen modernisiert

Ein Hauskaninchen wartet in seinem Stall in einem Gartengeschäft auf einen neuen Besitzer.
Tierschutz

Tierschutz in der Vorweihnachtszeit

Frisches Fleisch, darunter Rehkeule, Rehrücken und Wildschweingulasch liegen in der Auslage einer Metzgerei.
Forstwirtschaft

Festtage mit heimischen Wildbret genießen

Eine Frau sitzt an einem Computer.
Verbraucherschutz

Verbraucherforschungsforum 2025 zu digitalen Finanzdienstleistungen

Logo Start-up BW
Start-up BW

WebMeister360 im Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch 2025“

Feld mit Blühstreifen
Landwirtschaft

Einsatz von Pflanzenschutz­mitteln erneut gesunken

Die IBK-Regierungschefs bei der symbolischen Steuerradübergabe im Zeppelin-Hangar Friedrichshafen, im Hintergrund steht ein Zeppelin.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Bodenseeraum als Modellregion weiterentwickelt

Gruppenbild Agrarministertreffen
Landwirtschaft

Deutsche Agrarminister treffen sich in Brüssel

Blick über Hohenlohe
Ländlicher Raum

Sanierung des Bildungs- und Begegnungszentrums Hohebuch

Straßenbegleitgrün
Artenschutz

Straßenräume grüner gestalten

Kellner im Festzelt des Cannstatter Wasen trägt Speisen
Gastronomie

Mehrwertsteuer auf Speisen in Gastronomiebetrieben gesenkt

Ein Weihnachtsbaumzüchter läuft mit einer Nordmann-Tanne auf der Schulter über seinen Hof, auf dem zahlreiche Christbäume zum Verkauf stehen.
Forst

Heimische Weihnachtsbäume sind gefragt und von hoher Qualität

Pilotprojekt fürsorgende Gemeinschaft in Waldstetten: gemeinsam Zukunft gestalten
Gesellschaftliche Teilhabe

Ein Netzwerk für mehr Lebensqualität im Alter

Vollblutaraber-Stuten stehen in Marbach im Haupt-und Landgestüt mit ihren Fohlen auf einer Koppel. (Foto: dpa)
Tierschutz

Tierschutz-Wettbewerb für Schüler ausgeschrieben