Nachhaltige Mobilität

BW-e-Gutscheine fördern die Elektromobilität

Lesezeit: 3 Minuten
  • Teilen
  •  
Elektroautos vor der Messe Stuttgart

Mit sogenannten BW-e-Gutscheinen legt das Land eine zusätzliche Förderung im Bereich der Elektromobilität auf. Gefördert werden insbesondere Taxibetriebe, Fahrschulen, Car-Sharing-Unternehmen und Pflege- und Sozialdienste.

Die Landesregierung fördert die Elektromobilität mit der „Landesinitiative III – Marktwachstum Elektromobilität BW“ (LE III), mit zusätzlichen 43,5 Millionen Euro. Durch die Förderung des Landes sollen insbesondere Taxi-, Pflege- und Liefergewerbe dazu animiert werden, zukünftig Elektro-Fahrzeuge einzusetzen. „Mit dem BW-e-Gutschein beschränken wir uns bewusst nicht nur auf das E-Auto“, so Verkehrsminister Winfried Hermann. „Wir wollen einen Anreiz für eine neue Mobilität, eine E-Mobilität schaffen.“

Förderung auch für Lastenräder, Mieträder und Elektro-Roller

Nicht nur das Elektroauto, sondern auch andere Fahrzeugarten können bei der Förderung berücksichtigt werden. So können sich beispielweise gemeinnützige Institutionen, Kindertagesstätten, Handwerksbetriebe und der Einzelhandel die Anschaffung eines E-Lastenfahrrads mit bis zu 3.000 Euro fördern lassen. 30 Prozent der Investitionskosten werden bezuschusst. Kommunen mit Abstellplätzen an ÖPNV-Haltepunkten erhalten Zuschüsse für ein öffentliches Verleihsystem für Pedelecs, E-Bikes oder Elektro-Roller. Bus-Unternehmen erhalten bei der Umrüstung oder Anschaffung eines elektrisch betriebenen Busses eine Förderung von bis zu 100.000 Euro. Die gleiche Fördersumme gibt es für Unternehmen, die auf E-LKWs umsteigen.

BW-e-Gutscheine für Pkw-Flotten mit vielen Stadtfahrten

Zusätzlich zur Förderung des Bundes fördert das Land Baden-Württemberg den elektrischen Wechsel im Pkw-Bereich. Besonders Fahrzeugflotten mit vielen täglichen Fahrten in der Stadt sollen durch die finanzielle Unterstützung der sogenannten BW-e-Gutscheine in Zukunft elektrisch angetrieben werden und somit deutlich weniger Emissionen vor Ort ausstoßen. Der Gutschein bezuschusst die Fahrzeugunterhaltungs- und Ladeinfrastrukturkosten für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Dieser liegt bei AntragstellerInnen mit Sitz in einem Gebiet mit NO2-Grenzwertüberschreitungen bei 5.000,00 € für ausgewählte gewerbliche Flotten. AntragstellerInnen mit Sitz in restlichen Gebieten erhalten eine Förderung in Höhe von 3.000 €. Die umfassende Förderung richtet sich u.a. an Taxibetriebe, Fahrschulbetriebe, Car-Sharing-Unternehmen, Citylogistik, Kurier-Express-Paket- und Lieferdienste, Pflege- und Sozialdienste, Gewerbetreibende mit Lieferverkehr, ÖPNV-Servicefahrzeuge, Bürgerbusvereine und Kommunen. 

„In Umweltzonen ist es besonders wichtig, konventionelle Fahrzeuge durch saubere Antriebe zu ersetzen“, betont Minister Hermann.

In den nächsten Tagen informieren wir über die Fördermöglichkeiten im Rahmen der LE III bei folgenden Veranstaltungen vor Ort.

28. September 2017 bis 1. Oktober 2017: Nutzfahrzeugmesse in Karlsruhe
8. Oktober2 017: AtEm Public Day in Stuttgart

Der BW-e-Gutschein kann ab dem 01. November 2017 beantragt werden. Die Beantragung der Förderung erfolgt digital und ohne besonderen Aufwand.

Elektromobilität BW: Alle Informationen und Förderantrag

(Hinweis: Die ursprüngliche Pressemitteilung wurde an einzelnen Stellen aufgrund veränderter Förderdaten aktualisert.)

Weitere Meldungen

Datenarbeit und Tablet, Laptop mit Architekturprojekt auf der Baustelle am Schreibtisch im Büro.
Landes- und Regionalplanung

Neues Landesplanungsgesetz verabschiedet

Ausbilderin mit Lehrling
Berufsorientierung

Praktikumswochen starten am 31. März

Ein Facharbeiter steht im Bosch Werk in Reutlingen vor einer Charge von Radarsensoren für die Automobilindustrie (Bild: © dpa).
Wirtschaft

Land ist weiter spitze bei Patentanmeldungen

Ein Stempel mit der Aufschrift "Bürokratie" liegt auf Papieren.
Europa

Bürokratieabbau bei EU-Regulierungen vorantreiben

Eine Frau steckt ihren Stimmzettel für die Bundestagswahl in einem Wahllokal in eine Wahlurne.
Bundestagswahl

Endgültiges Landesergebnis der Bundestagswahl 2025

Kernkraftwerk Neckarwestheim
Kernenergie

Defekte Brandschutztür im Kernkraftwerk Neckarwestheim

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 11. März 2025

Eine Pflegekraft hilft einer alten Frau beim Trinken aus einem Becher in einem Seniorenheim (Bild: Patrick Pleul / dpa)
Pflegestatistik 2023

Starker Zuwachs an Pflegebedürftigen im Land

Eine Lehrerin in der Grundschule mit Schülerinnen und Schülern.
Schule

Rund ein Drittel der Teilneh­menden bestehen Potenzialtest

Symbolbild: Schatten von Händen einer erwachsenen Person und dem Kopf eines Kindes sind an einer Wand eines Zimmers zu sehen. (Bild: dpa)
Schule

Schutzkonzepte gegen sexuali­sierte Gewalt für alle Schulen

Roboterarm in einer Fabrik
Innovation

Land stellt Innovations- und Zukunftsagenda vor

Logo des Förderwettbewerbs „Natur nah dran“. (Bild: NABU Baden-Württemberg)
Naturschutz

Weitere Förderung für Blüh- und Grünflächen

Eine Frau sammelt in einem Wald Bärlauchblätter ein, die den Waldboden fast komplett bedecken. (Bild: dpa)
Verbraucherschutz

Wichtige Hinweise zum Sammeln von Bärlauch

Glücksteinquartier in Mannheim
Flächenmanagement

Flächenrecyclingpreis 2025 für Mannheim und Wangen

Schülerinnen und Schüler melden sich in einer Klasse.
Bürgerengagement

Mehr Menschen leisten Freiwilliges Soziales Jahr