Der Bundesrat hat beschlossen, neben Sonderausschreibungen im Jahr 2018 in Höhe von 1.400 Megawatt für Windenergieanlagen an Land auch die Ausschreibungsmodalitäten im Erneuerbaren-Energien-Gesetzn zu ändern. Baden-Württemberg hat sich bereits im Vorfeld für einen entsprechenden Beschluss des Bundesrats eingesetzt.
Der Bundesrat hat beschlossen, neben Sonderausschreibungen im Jahr 2018 in Höhe von 1.400 Megawatt für Windenergieanlagen an Land auch die Ausschreibungsmodalitäten im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) zu ändern. Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller begrüßte das Votum der Länderkammer: „Damit das EEG einen wirkungsvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann, müssen möglichst alle Anlagen, die in den Ausschreibungsrunden in den Jahren 2018 und 2019 den Zuschlag erhalten, auch tatsächlich gebaut werden und klimafreundlichen Strom erzeugen.“ Leider könne dies das aktuelle EEG jedoch nicht gewährleisten. „Es ist daher richtig, zumindest bis Mitte 2019 nur noch solche Windkraftprojekte an den Ausschreibungen zuzulassen, die bereits das anspruchsvolle Genehmigungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben.“
Baden-Württemberg habe sich bereits im Vorfeld für einen entsprechenden Beschluss des Bundesrats eingesetzt, sagte der Minister. „Dies ist aber keine Entscheidung gegen die vielen engagierten Bürgerenergieakteure, sondern eine Entscheidung für den weiteren Ausbau der Windkraft in Deutschland“, betonte Untersteller. „Die Akteursvielfalt ist für die Akzeptanz der Energiewende unerlässlich. Die neue Bundesregierung muss daher das EEG so überarbeiten, dass künftig sowohl der kontinuierliche Ausbau der Windenergie als auch der Erhalt der Akteursvielfalt sichergestellt ist.“
Zu einer umfassenden Novelle des EEG gehöre auch, dass der Bund die deutschlandweite Schieflage der vergangenen Ausschreibungsrunden beseitigen müsse, so Untersteller weiter. Südlich des Mains haben letztes Jahr nur 3,4 Prozent der erfolgreichen Projekte einen Zuschlag erhalten, vor Inkrafttreten des aktuellen EEG lag die Quote bei über 20 Prozent. „Es ist technisch anspruchsvoller und deshalb teurer, in Süddeutschland einen guten Standort auf dem Berg zu erschließen, als einen von der Windstärke her ähnlich guten Standort im norddeutschen Tiefland. Um einen ausgewogenen Ausbau der Windenergie in ganz Deutschland zu ermöglichen, muss der Bund diese regionalen Unterschiede künftig angemessen berücksichtigen“, sagte der Minister.
Die heute vom Bundesrat beschlossene Änderung des EEG könne zwar leider nicht diese Schieflage beseitigen, so Franz Untersteller. Zumindest würde sie aber verhindern, dass der Ausbau der Windkraft in den nächsten Jahren in ganz Deutschland, also auch nördlich des Mains, zum Erliegen käme. Der Bundestag muss der Änderung noch zustimmen. „Ich hoffe, dass sich der Bundestag nicht vom Klimaschutz verabschieden möchte, sondern sich dem Ländervotum anschließen wird“, sagte Minister Untersteller.
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Hintergrund des Bundesratsbeschlusses ist die aktuelle Regelung im EEG, wonach Bürgerenergiegesellschaften ab der dritten Ausschreibungsrunde im Jahr 2018 wieder in den Genuss spezieller Privilegien kommen sollen. Hiermit können sie – anders als zum Beispiel Energieunternehmen – auch bereits ohne vorliegende Genehmigung an der Ausschreibung teilnehmen. Zudem haben sie insgesamt viereinhalb Jahre Zeit, die bezuschlagten Projekte auch tatsächlich umzusetzen. Demgegenüber müssen nicht privilegierte Akteure ihre Anlagen binnen 30 Monaten in Betrieb nehmen.
In der dritten Ausschreibungsrunde für Windanlagen an Land im Jahr 2017 sind 98 Prozent der Zuschläge an sogenannte Bürgerenergiegesellschaften gegangen. Die Ausnahme wurde somit zur Regel, die auch von vielen Bietern genutzt wurde, die nicht zu den klassischen und schutzwürdigen Bürgerenergiegenossenschaften gehören.
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Windenergie