Nachdem der Entwurf der Bundesregierung zum Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz im Bundesrat beraten wurde, fordert Verkehrsminister Windfried Hermann die Bundesregierung auf, für einen besseren Ausbau von Ladeinfrastruktur in Gebäuden zu sorgen. Mutigere Vorgabe seien nötig, um die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen.
Der im Bundesrat beratene Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) geht nach Auffassung von Landesverkehrsminister Winfried Hermann nicht weit genug. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass in bestimmten Fällen Stellplätze an und in Gebäuden mit Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektrofahrzeuge ausgestattet werden müssen. Der Gesetzentwurf sieht in der jetzigen Form nur eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Mindeststandards der EU-Gebäuderichtlinie vor. Der baden-württembergische Verkehrsminister kritisiert dessen bremsende Wirkung: „Elektromobilität kann nur eine wichtige Rolle spielen, wenn es deutlich mehr Ladestellen gibt. Folgen wir diesem Entwurf, dürften in 50 Jahren erst zehn Prozent der Fahrzeuge als Elektromobil unterwegs sein.“
Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dass beim Bau oder der umfassenden Renovierung von Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen alle Stellplätze mit Leerrohren für eine spätere Nachrüstung mit den Kabeln für Ladeinfrastruktur ausgestattet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass eine spätere Nachrüstung technisch und wirtschaftlich möglich ist. Bei Nicht-Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen muss jeder fünfte Stellplatz mit Leerrohren ausgerüstet werden und mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.
Bundesgesetz verhindert ländereigene Regelungen
Verkehrsminister Hermann: „Ich bedauere, dass die Bundesregierung im Hinblick auf ihre Elektromobilitäts- und Klimaschutzziele nicht höhere Maßstäbe anlegt. Beispielsweise werden durch den Schwellenwert keine Ein- und Zweifamilienhäuser erfasst. Wir brauchen 2030 Ladepunkte für sieben bis zehn Millionen Fahrzeuge, diese müssen zu Hause oder bei der Arbeit geladen werden können. Zu allem Überfluss werden die Länder durch das Bundesgesetz gehindert, auf Länderebene eigene und ambitioniertere Regelungen umzusetzen.“ In Baden-Württemberg habe man sich bereits auf ambitioniertere Vorgaben verständigt, die man eigentlich in der Garagenverordnung umsetzen wollte, betont Hermann.
Elektrofahrzeuge in Deutschland
Bis 2030 sollen sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sein. Laut Masterplan Ladeinfrastruktur der Bundesregierung besteht Bedarf an etwa genauso vielen nichtöffentlichen Ladepunkten zu Hause als auch bei Arbeitgebern. Aktuell wird davon ausgegangen, dass bis zu 85 Prozent der Ladevorgänge im nichtöffentlichen Bereich stattfinden werden. Beispielsweise stehen Pkw am heimischen Standort im Mittel über 20 Stunden am Tag und könnten in dieser Zeit geladen werden.
In Baden-Württemberg hat sich die Landesregierung bereits vergangenes Jahr auf ambitioniertere Vorgaben verständigt. So war vorgesehen, dass alle notwendigen Stellplätze bei Wohngebäuden und mindestens jeder zweite Stellplatz bei Nichtwohngebäuden mit Leerrohren ausgestattet werden. Des Weiteren war für Garagen von Nichtwohngebäuden die Ausstattung jedes zehnten notwendigen Stellplatzes mit einem nutzbaren Ladepunkt vorgesehen.
Mutigere Vorgaben sind nötig, um die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen
Die Bundesregierung beruft sich auf eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz, wodurch aus verfassungsrechtlichen Gründen die Bundesländer keine ergänzenden Regelungen zur Ausstattung von Stellplätzen mit Leitungsinfrastruktur und Ladepunkten umsetzen könnten. Verkehrsminister Hermann: „Ich fordere die Bundesregierung auf, ambitioniertere und mutigere Vorgaben umzusetzen oder diese notwendige Aufgabe den Ländern als wichtiges Element zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu überlassen.“
Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrats wird die Bundesregierung gebeten, mit ambitionierteren Vorgaben den Gesetzentwurf nachzubessern und beispielsweise die Ausstattung mindestens jedes zehnten Stellplatzes bei Nichtwohngebäuden mit Ladeinfrastruktur vorzusehen.