Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg können sich bis 15. März für die Teilnahme an den Fußverkehrs-Checks 2019 bewerben. Das Land unterstützt damit Kommunen, die auf umweltschonende Fortbewegungsarten setzen.
Das Verkehrsministerium lädt ab sofort Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg dazu ein, sich für die Teilnahme an den Fußverkehrs-Checks 2019 zu bewerben. Das diesjährige Motto lautet Gehen – Sitzen – Spielen. Die Bewerbungsfrist endet am 15. März 2019.
„Wir fördern eine neue Geh-Kultur“
Zum Start der Bewerbungsphase 2019 erläuterte Verkehrsminister Winfried Hermann: „Mit den Fußverkehrs-Checks möchten wir Städte und Gemeinden darin unterstützen, auf umweltschonende Fortbewegungsarten zu setzen. Gemeinsam wollen wir Bewegung fördern, Mobilitätsbarrieren für Fußgänger beseitigen und die Wege und Plätze sicher und attraktiv gestalten. Unser Ziel ist es, den Fußverkehr stärker in das Bewusstsein von Politik und Verwaltung zu rücken und eine neue Geh-Kultur zu etablieren. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir die Fußverkehrs-Checks nun schon zum fünften Mal anbieten können.“
Die Fußverkehrs-Checks werden vom Land finanziert. Im Rahmen der Checks nehmen Städte und Gemeinden die Bedürfnisse der Fußgängerinnen und Fußgänger in den Blick. Sichere und gut gestaltete Wege und Flächen sind gerade für ältere Menschen und Kinder wichtig. Sie fördern die Teilhabe am öffentlichen Leben und laden zum Verweilen ein. Zudem leisten sie einen aktiven Beitrag für eine nachhaltige Mobilität.
Seit 2015 haben bereits mehr als 40 Kommunen in Baden-Württemberg Fußverkehrs-Checks durchgeführt. Bürger, kommunale Politik und Verwaltung analysieren gemeinsam mit Experten die Situation des Fußverkehrs vor Ort. In Workshops und Begehungen werden die Stärken und Schwächen im örtlichen Fußverkehr erfasst und Vorschläge erarbeitet, wie die Wege zu Fuß künftig attraktiver und sicherer gestaltet werden können.
Insgesamt werden in diesem Jahr acht Kommunen bei der Durchführung der Fußverkehrs-Checks vom Land finanziell gefördert. Für die Fußverkehrs-Checks 2019 stehen vom Land insgesamt 160.000 Euro zur Verfügung.
Kommunen können sich bis 15. März bewerben
Bewerben können sich sowohl Einsteiger-Kommunen, die erst mit der Fußverkehrsförderung beginnen möchten, als auch Vorreiter-Kommunen, die schon eigene Konzepte zum Fußverkehr umsetzen. Allen Kommunen in Baden-Württemberg gehen Schreiben des Verkehrsministeriums zu mit der Einladung, sich zu bewerben.
Der Bewerbungsstichtag ist Freitag, 15. März 2019. Die Kommunen werden von einer Fachjury ausgewählt und am Dienstag, 30. April 2019 im Rahmen einer Auftaktveranstaltung des Ministeriums bekannt gegeben.
Verkehrsministerium: Bewerbungsunterlagen und Informationen zu den Fußverkehrs-Checks