Die Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ nimmt ihren Betrieb auf. Die Aufgabe der Stiftung ist, das Leid und Unrecht, das Kindern und Jugendlichen in Heimen der Behindertenhilfe und Psychiatrien widerfuhr, aufzuarbeiten. Betroffene, die noch heute unter den Folgen leiden, können finanzielle Hilfe erhalten, um ihre jetzige Lebenssituation zu verbessern.
Die baden-württembergische Anlauf- und Beratungsstelle der bundesweiten Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ nimmt zum 3. April ihren Betrieb auf. Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha: „Alle Betroffenen aus dem Südwesten können sich hier ab sofort individuell beraten lassen und sich für die Leistungen der Stiftung Anerkennung und Hilfe anmelden. Ich hoffe, dass die Stiftung einen Beitrag dazu leisten kann, dass die Betroffenen mit ihrer schwierigen Lebensgeschichte Frieden schließen können.“
Es beginne nun der Prozess, das Leid und Unrecht, das Kindern und Jugendlichen in Heimen der Behindertenhilfe und Psychiatrien damals widerfuhr, aus dem Mund der Betroffenen anzuhören, öffentlich anzuerkennen und wissenschaftlich aufzuarbeiten. Lucha: „Endlich können die Betroffenen die Erfahrung machen, dass ihnen geglaubt wird, wenn sie erzählen, was ihnen angetan wurde. Das Geschehene soll uns ein Mahnmal sein. Kindern und Jugendlichen darf nie wieder solches Leid angetan werden“. Betroffene, die noch heute unter den Folgen leiden, können von der Stiftung eine pauschale finanzielle Hilfe erhalten, um ihre jetzige Lebenssituation zu verbessern.
Betroffene in Baden-Württemberg können sich ab dem 3. April telefonisch, schriftlich und persönlich an die Mitarbeiterin und den Mitarbeiter der Anlauf- und Beratungsstelle in Stuttgart wenden. Träger ist der Sozialverband VdK Baden-Württemberg.
Stiftung „Anerkennung und Hilfe“
Die bundesweite Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ wurde zum 1. Januar 2017 gegründet. Betroffene aus Baden-Württemberg konnten sich bereits seit Dezember 2016 beim VdK für ein Beratungsgespräch vormerken lassen. Bis Ende März 2017 hatten sich dafür etwas mehr als 30 Personen beim VdK gemeldet. Die Anmeldung für Leistungen aus der Stiftung ist bis zum 31. Dezember 2019 möglich.
Baden-Württemberg beteiligt sich an der bundesweiten Stiftung „Anerkennung und Hilfe“, aus der Menschen Hilfen erhalten sollen, die in der Zeit von 1949 bis 1975 (BRD) beziehungsweise bis 1990 (DDR) als Kinder oder Jugendliche in Heimen der Behindertenhilfe und Psychiatrien Opfer von Leid und Unrecht waren. Die von Bund, Ländern und Kirchen gemeinsam finanzierte Stiftung wurde zum 1. Januar 2017 gegründet. Baden-Württemberg wird sich nach derzeitigem Stand in den fünf Jahren der Stiftungsdauer bis Ende 2021 mit bis zu 7,8 Millionen Euro beteiligen.
Schätzungen zufolge sind deutschlandweit in den genannten Zeiträumen über 240.000 Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder stationären Einrichtungen der Psychiatrie untergebracht gewesen. Geschätzte 100.000 von ihnen sind Opfer von Gewalt und Missbrauch in diesen Einrichtungen geworden, leben heute noch und werden voraussichtlich die Anerkennung und Hilfe in Anspruch nehmen. Wie viele Menschen in Baden-Württemberg betroffen sind, ist nicht genau bekannt.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Betroffene von der Stiftung eine einmalige Pauschale in Höhe von 9.000 Euro. Opfer, die arbeiten mussten, ohne sozialversichert zu werden, erhalten zusätzlich bis zu 5.000 Euro für entgangene Rentenansprüche.
Ministerium für Soziales und Integration: Kontaktinformationen Stiftung „Anerkennung und Hilfe“