Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha hat das heute vom Bundesrat verabschiedete Bundesteilhabegesetz als wichtigen Schritt für mehr gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gewürdigt.
„Für viele Betroffene bedeutet das Gesetz eine deutliche Verbesserung ihrer Lebensumstände, auch wenn nicht alle Forderungen von Ländern, Kommunen und insbesondere Menschen mit Behinderungen eingelöst wurden. Das Bundesteilhabegesetz stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderungen und bedeutet eine klare Abkehr vom bisher geltenden Fürsorgeprinzip, bei dem allein der Versorgungsaspekt im Fokus lag. Für diesen Paradigmenwechsel haben Betroffenenverbände, Experten und Fachpolitiker lange gekämpft“, sagte der Minister in Berlin.
Wichtige Verbesserungen zum ursprünglichen Gesetzentwurf
Baden-Württemberg sei es zudem gemeinsam mit anderen Bundesländern in harten Verhandlungen mit dem Bund gelungen, wesentliche Verbesserungen an dem ursprünglichen Gesetzentwurf durchzusetzen. Von Behindertenverbänden befürchtete Verschlechterungen gegenüber dem bislang geltenden Recht konnten dadurch erfolgreich abgewendet werden.
„Besonders wichtig war mir die Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts, vor allem bei der Wohnform. Menschen mit Behinderungen sollen und werden selbst entscheiden können, wie und wo sie leben“, betonte der Minister. Auch bei der Teilhabe am Arbeitsleben und der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen gebe es positive Entwicklungen. Erfolgreich verhindert werden konnte Lucha zufolge eine Einschränkung des Personenkreises, der Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe hat. Auch Regelungen an der Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege, die Betroffene benachteiligt hätten, die in ihrem häuslichen Umfeld bleiben wollen, konnten die Länder abwenden.
Einsatz für Menschen mit Behinderungen geht weiter
Der Minister bekräftigte, er werde in seinem Einsatz für die Interessen von Menschen mit Behinderungen auch nach dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes am 1. Januar nicht nachlassen. Trotz positiver Anfänge lasse das Gesetz insbesondere bei der Teilhabe am Arbeitsleben und der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen „noch viel Luft nach oben“.
Nach wie vor völlig ungeklärt ist dem Minister zufolge zudem die Sicherstellung der Finanzierung der Eingliederungshilfe. Diese Sozialleistung nach dem SGB XII, künftig SGB IX, soll behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen helfen, die Folgen der Behinderung zu mildern und sich in die Gesellschaft einzugliedern. Zwar habe sich der Bund bereits vor Jahren bereit erklärt, jährlich fünf Milliarden Euro bereit zu stellen, um die Kommunen bei der Finanzierung der Eingliederungshilfen zu entlasten. „Da die Kosten aber Jahr für Jahr ansteigen, reicht diese Summe vorne und hinten nicht aus. Durch den demografischen Wandel und medizinische Fortschritte steigt die Zahl von Menschen mit Behinderungen. Ihnen allen eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, ist Aufgabe des Bundes. Deshalb muss der Bund hier dringend nachlegen“, sagte Lucha abschließend.