Mit der Ausschreibung des Forschungsprogramms und des Forschungspreises für Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch unterstützt das Land auch im Jahr 2018 den Tierschutz in Baden-Württemberg.
„Wir setzen unser erfolgreiches Förderprogramm zugunsten der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch auch im Jahr 2018 fort. Förderfähig sind auch ethisch-wissenschaftliche Ansätze mit Bezug zur Verwendung von Tieren in Forschung und Lehre“, sagte der für den Tierschutz zuständige Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Das Land sei ein wichtiger Standort der biomedizinischen Forschung. Vollständig auf Tierversuche zu verzichten, sei derzeit nicht möglich. Bestimmte Versuche seien sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Tierversuche auf Mindestmaß reduzieren
„Es ist ein klarer politischer Wille der Landesregierung, Tierversuche auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Deshalb fördern wir die Entwicklung alternativer Methoden, um zukünftig auf bestimmte Versuche verzichten zu können und um die Anzahl der verwendeten Tiere und deren Belastung zu reduzieren“, erklärte Minister Hauk.
Für die Forschungsförderung stehen für das laufende Jahr 320.000 Euro aus Haushaltsmitteln des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Verfügung. Die Forschungsprojekte müssen in Baden-Württemberg oder unter Beteiligung von Einrichtungen aus Baden-Württemberg durchgeführt werden.
Der Forschungspreis dient der Auszeichnung wissenschaftlicher Arbeiten, die einen wesentlichen Beitrag zur Verminderung der Tierzahl oder der Belastung von zu wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren leisten. Der Forschungspreis ist mit bis zu 25.000 Euro dotiert. Für den Forschungspreis können auch Arbeiten eingereicht werden, die nicht in Baden-Württemberg erstellt wurden. Förderanträge oder Vorschläge preiswürdiger Forschungsarbeiten können jeweils bis zum 15. Mai 2018 eingereicht werden.