Familie

Auch 2023 ungebrochen starke Nachfrage nach Elterngeld

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Familie spaziert durch einen Park.

Das Elterngeld in Baden-Württemberg erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit. Fast 150.000 Anträge auf finanzielle Unterstützung mit einem Gesamtvolumen von mehr als 1,1 Milliarden Euro konnten 2023 bewilligt werden.

Das Elterngeld in Baden-Württemberg erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit. Zwei Trends der vergangenen Jahre verstetigen sich dabei: Immer öfter wird es elektronisch beantragt, und immer mehr Männer nehmen es in Anspruch. 2023 wurden insgesamt mehr als 1,1 Milliarden Euro für fast 150.000 Alleinerziehende und Paare bewilligt (Stichtag 15. Dezember 2023). „Es ist einmal mehr ein Rekordjahr für das Elterngeld“, hob der Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manne Lucha hervor. „Diese Form der Unterstützung ist ein Grundpfeiler der Familienförderung und ein starkes Argument in der Familienplanung junger Paare.“

Elterngeld spiegelt gesellschaftliche Trends

In der Bilanz fällt auf, dass sich der Trend zur Online-Beantragung des Elterngelds fortsetzt und dass es die klare geschlechtliche Fokussierung auf Mütter nicht mehr gibt. L-Bank Chefin Edith Weymayr wies dem Elterngeld diesbezüglich eine gesellschaftliche Vorbildfunktion zu: „Das Elterngeld spiegelt zwei große gesellschaftliche Entwicklungen wider: die zunehmende Digitalisierung in nahezu allen Bereichen und die Abkehr von überlieferten Geschlechterrollen.“ Beide Trends werden vom Sozialministerium und der L-Bank ausdrücklich begrüßt.

Rund 64 Prozent aller 2023 bewilligten Elterngeldanträge wurden online gestellt. Bei fast 104.000 Geburten, für die Elterngeld bewilligt wurde, stellten knapp 52.000 Väter alleine oder mit dem anderen Elternteil gemeinsam den Antrag, das entspricht einer Männerquote von fast 50 Prozent. Die höchste Online-Quote gibt es im Stadtkreis Heidelberg, den höchsten Prozentsatz an männlichen Elterngeldempfängern gibt es im Stadtkreis Freiburg. 

Absolut gesehen die meisten positiven Antragsbescheide und höchsten Bewilligungssummen gab es in den bevölkerungsstarken Kreisen Ludwigsburg, Stuttgart und Esslingen.

Elterngeld wird 2024 noch digitaler

Mit der digitalen Elterngeldbeantragung nimmt Baden-Württemberg bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Seit diesem Jahr nutzt auch Nordrhein-Westfalen den Online-Antrag der L-Bank, und für das kommende Jahr sind weitere Digitalisierungsschritte geplant. Unter anderem soll im Einklang mit den Datenschutzvorschriften der digitale Datenaustausch mit anderen Verwaltungsstellen aufgenommen werden. Geplant ist zum Beispiel, dass die L-Bank mit Einwilligung der Mütter Daten zum Mutterschaftsgeldbezug direkt bei den Krankenkassen abfragt. „Damit vermeiden wir, dass die Mütter entsprechende Bescheinigungen bei der L-Bank einreichen müssen. Das beschleunigt und vereinfacht die Abläufe, sowohl für die L-Bank als auch für Antragstellerinnen und Antragsteller“, so L-Bank-Chefin Weymayr.

Elterngeld

Das Elterngeld hilft, die finanzielle Lebensgrundlage von Familien nach der Geburt zu sichern, wenn Eltern in dieser Zeit ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken und dadurch ein geringeres Einkommen beziehen. Eltern können zwischen dem Basiselterngeld, dem Elterngeld Plus oder einer Kombination von beidem wählen. Zudem gibt es für Teilzeitbeschäftigte auch die Möglichkeit, den Elterngeldbezug durch bis zu jeweils vier Partnerschaftsmonate zu verlängern. Auch getrennt lebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung.

Der Bundestag und auch der Bundesrat haben das Haushaltsfinanzierungsgesetz mit den Regelungen zum Elterngeld am 15.12.2023 beschlossen. Danach sinkt für Eltern, deren Kinder ab dem 1. April 2024 auf die Welt kommen, die aktuelle Grenze des zu versteuernden Einkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, für Paare und Alleinerziehende. In einem ersten Schritt liegt die Grenze für Paare für Geburten ab dem 1. April 2024 bei 200.000 Euro und für Alleinerziehende bei 150.000 Euro. Für Geburten ab dem 1. April 2025 liegt die Grenze für Paare dann bei 175.000 Euro. Zudem wird die gemeinsame Elternzeit begrenzt. Bisher konnten Paare maximal 14 Monate lang das Standard-Elterngeld beziehen und dies frei kombinieren. Für Geburten ab dem 1. April 2024 können Eltern dies nur noch für einen Monat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes. Für Eltern, deren Kinder bis zum 31. März 2024 geboren werden, ändert sich nichts.

L-Bank: Elterngeld

Landkreisbezogene Elterngeldbilanzdaten (PDF)

Weitere Meldungen

Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).
Gesundheit

Wettbewerb für rauchfreie Schulklassen 2025 gestartet

3R Baden-Württemberg Grafik
Tierschutz

Neue 3R-Zentren ausgewählt

Übergabe der Auszeichnung für ehrenamtsfreundliche Arbeitgeber im Bevölkerungsschutz im Kur- und Kongresszentrum in Freudenstadt
Ehrenamt

Auszeichnung für ehrenamts­freundliche Arbeitgeber im Bevölkerungsschutz

Übergabe Bundesverdienstkreuzes
Auszeichnung

Bundesverdienstkreuz für Dr. Harald Stallfort

ILLUSTRATION - Ein Mann tippt auf einer beleuchteten Tastatur eines Laptops. (Bild: © dpa)
Polizei

Einsatzmaßnahmen gegen Kinderpornografie

Arbeiter bauen Präzisions-Klimasysteme zusammen, die für die Lithographie-Abteilung in der Chip Produktion eingesetzt werden.
Arbeitsmarkt

Nur leichter Rückgang der Arbeitslosigkeit im Land

Eine muslimische Einwanderin sitzt mit anderen Personen am Tisch und schaut sich während des Englischunterrichts Blätter mit Grammatikaufgaben an.
Integration

Land fördert Modell­projekte der Sprachförderung

Studenten sitzen in einem Hörsaal.
Studium

Mehr Studienplätze in den Therapiewissenschaften

Ehemalige Chapel auf dem Hospitalgelände in Heidelberg
Städtebau

Land fördert drei nichtinvestive Städtebauprojekte

Eine Sozialarbeiterin misst die Blutdruckwerte eines Probanden und übermittelt diese drahtlos per Smartphone an einen Arzt.
Gesundheit

Lösungen für Medizintechnikbranche

Ein Apotheker holt eine Medikamentenverpackung aus einer Schublade in einer Apotheke.
Gesundheitsversorgung

Import isotonischer Kochsalzlösung

Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Joachim Dittrich, Direktorin des Amtsgerichts Bad-Cannstatt Mechthild Weinland, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges, Stellvertretende Abteilungsleiterin des Jugendamtes Stuttgart Nadine Neudörfer und Polizeipräsident Markus Eisenbraun
Justiz

Haus des Jugendrechts feiert 25-jähriges Jubiläum

Ein Startläufer einer 4x100m-Staffel hält einen Staffelstab in der Hand.
Auszeichnung

„Partnerbetriebe des Spitzensports“ ausgezeichnet

Ernährung

Projekt für hochwertige Seniorenernährung abgeschlossen

Visualisierung des Neubaus eines Forschungsgebäudes und des Centers for Cardiovascular Desease Control (CCDC)
Forschung

Grundsteinlegung für neue Forschungsgebäude