Arbeitszeit

Arbeitsmarktpolitische Reise zum Schwerpunkt Arbeitszeitflexibilität

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Wirtschaftsministerin Nicole Hofmeister-Kraut besucht im Rahmen ihrer Arbeitsmarktpolitischen Reise die MHP Mobile Hauskrankenpflege GmbH in Tübingen. (Bild: © LICHTGUT/Leif Piechowski)

Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut hat im Rahmen einer arbeitsmarktpolitischen Reise Unternehmen unterschiedlicher Branchen besucht und sich ein persönliches Bild von der vielfältigen Arbeitswirklichkeit im Land gemacht. Schwerpunkt der Reise war das Thema Arbeitszeitflexibilität.

Wirtschafts- und Arbeitsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut hat im Rahmen einer arbeitsmarktpolitischen Reise zum Schwerpunkt Arbeitszeitflexibilität Unternehmen unterschiedlicher Branchen besucht. In Gesprächen mit Beschäftigten und Unternehmensvertretern machte sich die Ministerin ein persönliches Bild von der vielfältigen Arbeitswirklichkeit im Land.

Dabei stand die Frage im Mittelpunkt, wie sich in der digital und global vernetzten Arbeitswelt Arbeitszeitmodelle und Arbeitszeitwünsche der Beschäftigten und der Unternehmen miteinander in Einklang bringen lassen und gleichzeitig Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleistet werden können.

Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sicherstellen

„In Zeiten der Digitalisierung und vielfältiger Arbeitszeitmodelle müssen wir auch darüber diskutieren, inwieweit unser Arbeitszeitgesetz diesen Herausforderungen noch gerecht wird. Ein modernes Arbeitszeitrecht sollte dem Wunsch der Betriebe und Beschäftigten nach einer möglichst passgenauen Gestaltung der Arbeitszeit ausreichend Rechnung tragen.“ Dabei müsse „der Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten selbstverständlich sichergestellt sein“, hob Hoffmeister-Kraut hervor.

Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung plädiere für den Wechsel von einer Tages- auf eine Wochenhöchstarbeitszeit, um so die Arbeitszeit flexibler auf Wochentage zu verteilen. „Genau darauf zielt auch unser Vorschlag ab“, betonte Hoffmeister-Kraut. „So schaffen wir Gestaltungsspielräume, ohne dass es zu einer höheren Arbeitsbelastung kommt.“ Das Arbeitszeitgesetz setze lediglich die äußeren gesetzlichen Grenzen, innerhalb derer gearbeitet werden dürfe und Arbeitszeiten tarif- und arbeitsvertraglich vereinbart werden könnten, erläuterte die Ministerin. Darüber hinaus gehende Abweichungen durch tarifvertragliche Vereinbarung sollten weiterhin möglich sein. „Aufgabe des Gesetzgebers ist es, einen modernen Arbeitszeitrahmen für alle zu schaffen – branchenübergreifend und tarifunabhängig.“

Parallel zu einer Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes sei es als begleitende Maßnahme wichtig, den Arbeitsschutz effektiv und nachhaltig zu stärken, so die Ministerin: „Arbeitszeitregelungen sind nur effektiv, wenn sie in der Praxis eingehalten werden. Deshalb wollen wir parallel zur Reform des Arbeitszeitrechts den Arbeitsschutz stärken.“

Besuch in Tübingen und Hechingen

Hoffmeister-Kraut besuchte zwei Betriebe, die MHP Mobile Hauskrankenpflege GmbH in Tübingen und die Gambro Dialysatoren GmbH in Hechingen, bei denen durch behördliche Genehmigung bis zu zwölf Stunden täglich gearbeitet wird. Dabei informierte sie sich aus erster Hand über die damit verbundenen Belastungen und Vorteile. Darüber hinaus besuchte die Arbeits- und Wirtschaftsministerin das Landhotel Hirsch in Bebenhausen und das Start-up Sodge IT GmbH in Balingen und diskutierte über Bedürfnisse und Anforderungen an ein modernes und flexibles Arbeitszeitrecht. „Wir können die Arbeitswelt 4.0 mit dem Arbeitszeitrecht von vorgestern nicht erfolgreich gestalten. Dazu brauchen wir in vielen Bereichen auch eine Modernisierung der Arbeitskultur – von der Präsenzkultur zur ergebnisorientierten Vertrauenskultur“, betonte die Ministerin. Der Blick in andere Länder zeige, dass hier bereits deutlich flexiblere Rahmenbedingungen bestünden. „Länder wie die Niederlande, Österreich, Schweiz und das Vereinigte Königreich haben bereits längere tägliche Höchstarbeitszeiten und die EU-Arbeitszeit-Richtlinie sieht gar keine Tageshöchstarbeitszeiten vor.“

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