Die Umweltministerkonferenz hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser gebeten, einen neuen ständigen Ausschuss zur Anpassung der Wasserwirtschaft an den Klimawandel einzurichten. Dieser Ausschuss ist nun in Stuttgart erstmals zusammengekommen.
In Stuttgart ist erstmals der neue ständige Ausschuss Klimawandel der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser zusammengekommen. Zu seinen Hauptaufgaben gehört es, sich mit den Folgen des Klimawandels auf die Wasserwirtschaft auseinanderzusetzen und geeignete Anpassungsmaßnahmen zu entwickeln. In den ersten drei Jahren leitet das Land Baden-Württemberg den Ausschuss.
Anlässlich der konstituierenden Sitzung sagte der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller, dass es gerade im Bereich der Wasserwirtschaft sinnvoll sei, die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern weiter zu intensiveren: „Der vergangene Hitzesommer hat uns gezeigt, dass hohe Flusstemperaturen und niedrige Flusspegel zu großen Problemen bei der Kühlung von Kraftwerken und dem Transport von Brennstoffen führen können. Auch die Land- und Forstwirtschaft haben unter der langanhaltenden Dürre und den damit zusammenhängenden Schwierigkeiten bei der Bewässerung gelitten.“
In Zeiten des Klimawandels sei zunehmend mit Wetterkapriolen zu rechnen, betonte der Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft weiter. „Beispielsweise hatten wir nach intensiven Regenfällen an Weihnachten am Rhein kleinere Hochwasser zu verzeichnen, obwohl wir dort nur wenige Wochen vorher noch extreme, teils historische Tiefstände gemessen haben. Auch unwetterartige Regengüsse und dramatische Überflutungen wie in Braunsbach und in anderen Teilen Deutschlands im Frühsommer 2016 belegen, dass wir den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor den Gefahren eines Hochwassers in ganz Deutschland weiter voranbringen müssen.“
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Die Umweltministerkonferenz (UMK) hat im Juni 2018 die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) gebeten, einen neuen ständigen Ausschuss zur Anpassung der Wasserwirtschaft an den Klimawandel einzurichten. Stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses sind die 16 Bundesländer sowie das Bundesumweltministerium. Daneben gehören dem Ausschuss Vertreterinnen und Vertreter des Bundesverkehrsministeriums, des Umweltbundesamtes, der Bundesanstalt für Gewässerkunde, des Deutschen Wetterdienstes sowie der Flussgebietsgemeinschaften an.