Landwirtschaftsminister Peter Hauk fordert aufgrund der erneuten Vertagung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Bundesrat, möglichst schnell an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Nur ein tragfähiger Kompromiss bietet den Tierhaltern auch in Zukunft Planungssicherheit.
„Wir dürfen unsere Schweine haltenden Betriebe nicht länger im Regen stehen lassen. Daher haben wir uns bis zuletzt für einen tragfähigen Kompromiss und angemessene Übergangsfristen eingesetzt, die unseren Tierhaltern Planungssicherheit bieten. Oberstes Ziel muss jetzt sein, schnell an den Verhandlungstisch zurückzukehren, um eine praxisgerechte Lösung auf den Weg zu bringen, die die Belange des Tierschutzes und der Ferkelerzeugung gleichermaßen berücksichtigt. Dafür werde ich mich auch in Zukunft stark machen“, sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, in Reaktion auf die heutige erneute Vertagung der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Bundesrat. Die Änderung war bereits im Februar kurzfristig vertagt worden.
Um eine Einigung zu erzielen, hatte Minister Hauk dafür plädiert, dass Baden-Württemberg dem Kompromissantrag von Nordrhein-Westfalen zustimmt. Dieser sieht eine Übergangsfrist von bis zu zehn Jahren vor. Dieser Zeitraum gebe den Bauern Planungssicherheit und zumindest etwas Zeit, ihre Betriebe auf die neuen Anforderungen umzustellen. „Unser Ziel ist, dass die Schweineproduktion in Baden-Württemberg eine Perspektive hat. Viele Betriebe haben der Ferkelerzeugung bereits den Rücken gekehrt. Wenn wir die weitgehend in bäuerlichen Familienbetrieben begründete Sauenhaltung in Baden-Württemberg erhalten und Strukturbrüche vermeiden wollen, müssen wir jetzt vernünftige Rahmenbedingungen schaffen“, betonte Hauk abschließend.