In Hockenheim hat die Diplomierungsfeier der Absolventinnen und Absolventen der Rechtspflegerprüfung 2023 stattgefunden. 215 Studierende haben ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen.
Nach drei Jahren Studium und praktischer Ausbildung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften haben heute 215 Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Diplom-Rechtspfleger/in (FH) der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen in der Stadthalle Hockenheim ihren Studienabschluss gefeiert. Erstmals wurden auch 43 Absolventinnen und Absolventen der zum 1. September 2020 neu errichteten Außenkurse in Ulm geehrt.
Gratulation zum erfolgreichen Abschluss
Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges freut sich mit den Absolventinnen und Absolventen: „Der Beruf der Rechtspflegerin beziehungsweise des Rechtspflegers ist etwas ganz Besonderes. Sie entscheiden wie ein Richter unabhängig und eigenverantwortlich – und das in den verschiedensten Rechtsgebieten. Ohne Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger würden die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugseinrichtungen in unserem Land nicht funktionieren. Kein Wunder, dass sie überaus begehrt sind. Daher freue ich mich besonders, dass wir nun weitere hochqualifizierte Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei uns in der Justiz haben.“
Im Beisein vieler hochrangiger Vertreterinnen und Vertreter der Justiz sowie der Angehörigen der Absolventinnen und Absolventen gratulierte Herr Rektor Frank Haarer den frischgebackenen Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern zum erfolgreichen Abschluss. Glückwünsche sprach auch der Schwetzinger Oberbürgermeister Dr. René Pöltl aus. Den Festvortrag zum Thema „Digitalisierung und KI - Traum oder Albtraum“ hielt Herr Staatssekretär Dr. Jens Diener vom Justizministerium des Partnerlandes Saarland. Erfahrungen mit der Digitalisierung haben die Absolventinnen und Absolventen bereits im Rahmen ihrer Ausbildung gesammelt. So arbeiten Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in vielen Einsatzgebieten, die die Absolventinnen und Absolventen in der praktischen Ausbildung kennenlernen durften, bereits seit langem digital mit elektronischen Akten. Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie waren zudem Online-Vorlesungen Teil ihrer Ausbildung. Auch die sieben fünfstündigen Abschlussklausuren werden in der Rechtspflegerprüfung bereits seit dem Jahr 2019 nicht mehr handschriftlich, sondern elektronisch auf Laptops verfasst.
Die Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes, Sintje Leßner, freute sich gemeinsam mit den Absolventinnen und Absolventen bei der Überreichung der Diplomurkunden über die guten Prüfungsergebnisse. Von den drei besten Prüflingen, die alle mindestens elf Punkte und damit die Note „gut“ erzielt haben, stammen zwei Prüflinge aus Baden-Württemberg. Insgesamt haben fast zehn Prozent der Prüflinge die hervorragende Note „gut“ und über 52 Prozent die Note „befriedigend“ erzielt.
Studium und Arbeitsbereiche
Das Studium zur Diplom-Rechtspflegerin (FH) beziehungsweise zum Diplom-Rechtspfleger (FH) beginnt jährlich zum 1. September. Das Studium dauert 36 Monate. Zwischen zwei jeweils zwölfmonatigen fachwissenschaftlichen Teilen an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen oder Ulm absolvieren die Studierenden eine zwölfmonatige Studienpraxis, die sie bei Gerichten und Staatsanwaltschaften verbringen. Die Studierenden werden ab Beginn ihres Studiums zu Beamten auf Widerruf ernannt und erhalten Beamtenbezüge sowie Beihilfe im Krankheitsfall.
Die Partnerländer Rheinland-Pfalz und das Saarland bilden ihre Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ebenfalls an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen aus. Die Absolventinnen und Absolventen der Rechtspflegerprüfung stammen daher aus Baden-Württemberg (etwa 71 Prozent der Absolventinnen und Absolventen), Rheinland-Pfalz (etwa 26 Prozent) und dem Saarland (etwa drei Prozent). Die Rechtspflegerprüfung wird für alle drei beteiligten Länder zentral durch das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg (Landesjustizprüfungsamt) organisiert.
Zu den Schwerpunkten der Arbeitsbereiche der in den Justizbehörden eingesetzten Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger gehören Familien-, Grundbuch- und Betreuungsverfahren, Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren sowie Handels- und Vereinsregistersachen oder Nachlassangelegenheiten.