Justizminister Guido Wolf hat 64 Studierende der Ulmer Außenkurse der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen im Diplomstudium Rechtspflege begrüßt.
Am Donnerstag, 3. September 2020, nehmen in Ulm 64 Studierende ihr Studium an den neu eingerichteten Außenkursen der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen auf. Im Rahmen einer Eröffnungsfeier in den neuen Räumlichkeiten der Hochschule in Ulm begrüßte Justizminister Guido Wolf die Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter, die der Veranstaltung teilweise vor Ort und teilweise von zuhause aus im Live-Stream folgten. Der Beginn des Studiums fällt in die Zeit der Corona-Pandemie und startet deshalb unter besonderen Lehr- und Lernbedingungen.
Justizminister Wolf sagte an die Studierenden gewandt: „Ich freue mich sehr, Sie begrüßen und den Startschuss für Ihr bevorstehendes Studium hier in Ulm geben zu dürfen. Dass Sie nach einem anspruchsvollen Bewerbungsverfahren heute hier sitzen, ist nicht nur ein Erfolg für Sie, sondern auch ein großer Gewinn für die Justiz in Baden-Württemberg. Uns zeigt es: Es war die richtige Entscheidung hier in Ulm Außenkurse der Hochschule für Rechtspflege einzurichten und zusätzliche Studienkapazitäten zu schaffen, denn die Justiz in Baden-Württemberg ist dringend auf Nachwuchs von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern angewiesen.“
64 Studierende in Ulm
Das Justizministerium hat in Ulm zwei Außenkurse für insgesamt 64 Studierende der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen eingerichtet. Durch die Ausweitung der Studienkapazitäten für angehende Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger soll die Nachwuchsgewinnung vor allem im württembergischen Landesteil erleichtert werden.
Der Lehrbetrieb an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen und damit auch den Außenkursen in Ulm wird bis auf Weiteres noch durch pandemiebedingte Einschränkungen und Besonderheiten geprägt sein: Lehrveranstaltungen werden im Live-Stream an die zu Hause Lernenden übertragen, die Studierenden wechseln sich mit Präsenz- und Fernlernphasen ab. Darüber hinaus wurde das Lehrangebot um zusätzliche Angebote erweitert: In kürzester Zeit hat die Hochschule über 1.100 Lehrvideos produziert, die nun von den Studierenden genutzt werden können.
Interessante und anspruchsvolle Berufslaufbahn
Der Rektor der Hochschule für Rechtspflege, Frank Haarer, erläuterte: „Wir haben im letzten halben Jahr wertvolle Erfahrungen in der Organisation einer präsenzfreien Lehre gesammelt. Davon werden unsere Studierenden im neuen Studienjahr sehr profitieren. Wir freuen uns aber auch wieder auf Studierende im analogen Hörsaal. Und wir freuen uns auf Ulm!“
Zum bevorstehenden Studium wünschte Minister Wolf den Studierenden viel Freude, Erfolg und, wo nötig, einen langen Atem: „Sie haben sich für ein anspruchsvolles Studium entschieden, an dessen Ende eine verantwortungsvolle und interessante Berufslaufbahn auf Sie wartet. Dafür wünsche ich Ihnen alles Gute! Wir setzen auf Sie als unsere künftigen Kolleginnen und Kollegen, denn Sie sind das Rückgrat der Justiz von Morgen!“
Der Beruf Diplom-Rechtspfleger/in (FH)
Den Beruf der Rechtspflegerin beziehungsweise des Rechtspflegers gibt es mit diesen Kompetenzen in Europa ausschließlich in Deutschland: Denn Rechtspfleger sind bei ihren Entscheidungen nicht an Weisungen von Vorgesetzten, sondern nur an Recht und Gesetz gebunden. Sie entscheiden wie Richter unabhängig und eigenverantwortlich. Zu den Schwerpunkten ihrer Arbeitsbereiche gehören Familien-, Grundbuch- und Betreuungsverfahren, Zwangsversteigerungen aber auch Insolvenzverfahren sowie Handels- und Vereinsregistersachen oder Nachlassangelegenheiten. In den Justizbehörden Baden-Württembergs arbeiten rund 1.700 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.
Das Studium „Diplom-Rechtspfleger/in (FH)“
Das Studium zur Diplom-Rechtspflegerin (FH) beziehungsweise zum Diplom-Rechtspfleger (FH) beginnt jährlich zum 1. September an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen. Das Studium dauert 36 Monate. Zwischen zwei jeweils zwölfmonatigen fachwissenschaftlichen Teilen an der Hochschule absolvieren die Studierenden eine zwölfmonatige Studienpraxis. Derzeit studieren rund 600 Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen. Die Studierenden werden ab Beginn ihres Studiums zu Beamten auf Widerruf ernannt und erhalten Bezüge, unverheiratete Studierende beispielsweise ein monatliches Netto-Gehalt von circa 1.285,- Euro und Beihilfe im Krankheitsfall.