Das Innenministerium hat zum Abschluss des Datenschutzverfahrens Stellung genommen.
Die Landesdatenschutzbehörde hat heute eine zu erwartende Entscheidung bekannt gegeben und damit das Datenschutzverfahren endgültig beendet. Sie bestätigt damit das Ergebnis, das der damalige Landesbeauftrage für Datenschutz vor einigen Monaten gegenüber der SPD bereits kommuniziert hatte. Bei der Entscheidung zur Weitergabe des Anwaltsschreibens handelte es sich um das Ergebnis einer situativen Abwägung, bei der das Interesse der Öffentlichkeit an Transparenz höher gewichtet wurde als möglicherweise widerstreitende anderweitige Belange. Die heutige Entscheidung ist die mildeste Maßnahme der Landesdatenschutzbehörde, auch hält diese keine weitergehenden Abhilfemaßnahmen für geboten.