Im Rahmen der dritten Tranche der diesjährigen Förderung von Behinderteneinrichtungen investiert das Land rund 7,3 Millionen Euro in den Ausbau gemeindenaher Wohnformen und die Verwirklichung von Inklusionsvorhaben. Insgesamt stehen dafür 2017 rund 19,4 Millionen Euro zur Verfügung.
Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha hat rund 7,3 Millionen Euro für den Ausbau gemeindenaher Wohnformen und die Verwirklichung von Inklusionsvorhaben im Land freigegeben. Mit den aus dem Landeshaushalt und der Ausgleichsabgabe stammenden Mitteln können 20 Maßnahmen in den Stadt- und Landkreisen Bodenseekreis (3), Esslingen (2), Heidenheim (1), Konstanz (2), Lörrach (1), Ludwigsburg (1), Main-Tauber-Kreis (1), Neckar-Odenwald-Kreis (1), Ortenaukreis (3), Ravensburg (2), Stuttgart (1) und Ulm (2) umgesetzt werden. Insgesamt standen 2017 Landes- und Ausgleichsabgabemittel in Höhe von rund 19,4 Millionen Euro zur Verfügung. Die jetzt freigegebenen Mittel bilden die dritte und letzte Tranche der diesjährigen Förderung von Behinderteneinrichtungen.
Programm ermöglicht mehr Teilhabe und Unabhängigkeit
„Mit dem Programm erleichtern wir Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und mehr Teilhabe an der Gesellschaft. Menschen mit Behinderungen sollen ihre Menschenrechte, Grundrechte und Wahlmöglichkeiten in gleicher Weise wahrnehmen können und dürfen, wie es für Menschen ohne Behinderungen selbstverständlich ist. Unser besonderes Augenmerk, das wir auch mit dem Förderprogramm abbilden, gilt dabei dem inklusiven Wohnen und Arbeiten“, so Minister Lucha.
Für die Projekte werden rund 2,4 Millionen Euro aus Landesmitteln und rund 4,9 Millionen Euro aus Ausgleichsabgabemitteln eingesetzt. Ausgleichsabgabemittel sind Abgaben von Betrieben, die mehr als 20 Arbeitsstellen anbieten, aber nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen (fünf Prozent der Belegschaft) beschäftigen.