Mit dem Förderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ möchte das Land Wohnraum in denkmalgeschützten Gebäuden schaffen. Bisher wurden bereits knapp 600.000 Euro für Leuchtturmprojekte sowie die Erarbeitung von Konzepten freigegeben.
Im Rahmen des neuen Sonderprogramms „Wohnen im Kulturdenkmal“ wurden jetzt bereits nahezu 600.000 Euro für Leuchtturmprojekte sowie die Erarbeitung von Konzepten freigegeben. Dies gab die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, in Stuttgart bekannt. „Es freut mich, dass unser Programm gleich nach dem Start auf so großes Interesse stößt“, so Razavi. „Mit diesem Programm setzen wir ein starkes Zeichen: Wohnen in Kulturdenkmalen ist möglich und hat einen einzigartigen Charme. Einem historischen Gebäude wieder Leben einzuhauchen, ist dazu nachhaltig im besten Sinne.“
Das neue Sonderprogramm hat ein Volumen von insgesamt zwei Millionen Euro und ist im Mai 2022 gestartet. Es soll die Eigentümerinnen und Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden ermuntern und unterstützen, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. „Es gibt bereits zahlreiche gelungene Beispiele dafür, wie man in Kulturdenkmalen Wohnraum schaffen kann“, so Razavi. „Diese Projekte unterstützen wir im Rahmen unserer klassischen Denkmalförderung Jahr für Jahr. Mit dem neuen Sonderprogramm haben wir jetzt noch eine Schippe draufgelegt: Wir unterstützen damit bereits die Erstellung von entsprechenden Konzepten und fördern verstärkt die Umsetzung besonders spannender Projekte – Projekte, die beispielhaft zeigen, was man aus einem Denkmal machen kann. Ich denke da zum Beispiel an leerstehende Gasthöfe, an Bauernhöfe mit dazugehörigen Scheunen, an alte Bahnhöfe, ehemalige Rathäuser oder Schulhäuser. Aber auch Gebäude, die früher gewerblich genutzt wurden, gehören für mich dazu wie etwa ehemalige Lagerhäuser oder ehemalige Fabriken oder Werkstätten, die denkmalgeschützt sind.“
Zwei Leuchtturmprojekte freigegeben
Zwei dieser Leuchtturmprojekte wurden jetzt von Frau Ministerin Razavi freigegeben. Außerdem werden Konzeptgutscheine für die Erarbeitung von insgesamt sechs Konzepten zur denkmalverträglichen Nutzung von Kulturdenkmalen (Instandsetzung, Umnutzung oder Ausbau) zur Verfügung gestellt.
Leuchtturmprojekte können je nach Einzelfall mit bis zu 300.000 Euro gefördert werden. Konzeptgutscheine werden in Höhe von bis zu 20.000 Euro ausgegeben.
Insgesamt sind beim Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD) seit Mai über 50 Anfragen und Anträge zu dem Sonderprogramm eingegangen.
Anträge auf Förderung von Konzepten und Leuchtturmprojekten können noch bis 30. September 2022 beim LAD gestellt werden.
Zwischenstand der geförderten Leuchtturmprojekte
Bei dem Tabakschopf aus dem 19. Jahrhundert handelt es sich um einen langgestreckten Holzbau mit Satteldach und aufsitzender Lüftungslaterne. Er gehört zu einem der wenigen überlieferten und charakteristischen Zeugnisse des Tabakanbaus der Rheinebene. Nach langem Leerstand konnte ein vorbildliches denkmalverträgliches Konzept für Wohnen erarbeitet und abgestimmt werden, bei dem die Charakteristika von Tragkonstruktion, Kubatur mit Lamellenstruktur und Dachform sowie die Erlebbarkeit der Großräumigkeit erhalten bleiben.
Das ehemalige Bahnwärterhaus des Postens 49 wurde bei Kilometer 41,65 an der 1848 eröffneten nördlichen Teilstecke Bietigheim-Heilbronn der von Ludwigsburg nach Heilbronn führenden Württembergischen Nordbahn im Auftrag der Königlich Württembergischen Staatseisenbahnen erbaut. Es diente als Dienstwohnung des Bahnwärters und seiner Familie. Das Gebäude liegt zwischen den Stationen Lauffen (Neckar) und Nordheim (Württemberg). Die Württembergische Nordbahn gehörte zu den ersten zehn Eisenbahnstrecken im Königreich Württemberg. Als nördliche Fortsetzung der 1844 bis 1846 entstandenen Zentralbahn (Ludwigsburg-Stuttgart-Esslingen) war sie für die verkehrstechnische Erschließung der nördlichen Landesteile und deren Entwicklung von großer Bedeutung. Das Gebäude stand jahrelang leer. Dem Vandalismus und der Witterung durch eindringende Feuchte preisgegeben, wurde die Substanz stark geschädigt. Geplant ist die Schaffung einer Wohneinheit zur Eigennutzung. Neben den notwendigen Reparaturen und Erneuerungen, bedingt durch den langen Leerstand, ist die Deckung des Energiebedarfs über eine Photovoltaik-Insellösung autark geplant.
Zwischenstand der geförderten Konzeptgutscheine
Für das zweigeschossige Kulturdenkmal mit ehemals zwei Ladengeschäften im Erdgeschoss sowie zwei darüber liegenden Wohnungen und einem kleinen Außenraumspalt, welcher bisher Toiletten und Teile der Erschließung beinhaltet, soll ein Konzept für zeitgemäßes Wohnen erstellt werden. Das Gebäude ist durch jahrelangen Leerstand geprägt und weist einen erheblichen Instandsetzungsbedarf auf.
Das zweigeschossige Steingebäude (1785 laut Türsturz) wurde von der Erzdiözese Freiburg veräußert und stand im letzten Jahr leer. Nun soll es einer denkmalverträglichen Wohnnutzung zugeführt werden. Geplant ist die Schaffung dreier Wohneinheiten verteilt auf die drei Geschosse.
Bei diesem charakteristischen Fachwerkgebäude in der denkmalgeschützten Altstadt von Eppingen handelt es sich um ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung, dessen Kernsubstanz ins 16. Jahrhundert zurückreicht. Das Gebäude mit seinem hoch aufragenden Fachwerkgiebel prägt in besonderer Weise die historische Bebauung in der Altstadtstraße. Die Grundriss- und Raumstruktur im Innern ist gut überliefert, allerdings ist keine bedeutende Ausstattung mehr vorhanden. Das Gebäude steht schon einige Jahre leer. Die beantragte Bauaufnahme mit Holzschadensuntersuchung stellt die notwendige Grundlage für die weitere Konzepterstellung und Sanierungsplanung dar.
Die ehemalige Zehntscheuer der ehemaligen Mühle soll zu Wohnraum umgenutzt werden. Zusammen mit den beantragten Voruntersuchungen und Machbarkeitsstudien soll ein Nutzungskonzept entwickelt werden.
Es handelt sich bei dem Gebäude um einen Teil einer Scheunenzeile, einem Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung. Im Zuge der anstehenden Sanierung soll neben der grundlegenden Sanierung der vorhandenen Wohnungen auch die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzten Flächen im Haus beziehungsweise die aktuell nicht mehr bewohnbaren Teile umgebaut und saniert werden.
Das ursprüngliche Einhaus verband Wohnen und landwirtschaftliche Nutzflächen mit Stall und Scheune unter einem Dach. In den 1970er Jahren erfolgten einige Umbauten im Gebäude. Nun soll die Wohnnutzung auf die Bereiche Stall und Scheune erweitert werden.