Baden-Württemberg zeichnet wieder innovative Pflegekonzepte im ganzen Land aus. Gefördert werden Pflege- und Versorgungsmodelle, die als Vorbild für die gesamte Pflegelandschaft dienen. Schwerpunkt dieser Förderrunde sind Projekte, die pflegende Angehörige entlasten und ambulant betreute Wohngemeinschaften ausbauen.
Kaum ein gesellschaftspolitisches Thema wird so intensiv diskutiert wie die Zukunft der Pflege. Wie wollen wir alt werden? Wie gut werden wir versorgt sein und wo werden wir unsere letzten Lebensjahre verbringen? Baden-Württemberg zeichnet auch in diesem Jahr wieder innovative Pflegekonzepte im ganzen Land aus. 15 Projekte erhalten eine Förderung von insgesamt 2,4 Millionen Euro aus dem „Innovationsprogramm Pflege“.
Die ausgewählten Projekte, die durch innovative Ansätze die Pflegelandschaft in Baden-Württemberg weiterentwickeln und verbessern sollen, liegen in den Städten Aalen, Esslingen, Heidenheim, Karlsruhe, Lörrach, Ludwigsburg, Reutlingen, Rottweil, Schallstadt, Schwäbisch Gmünd (Lindach und Weststadt), Stuttgart und Tübingen.
„Wir wollen jedem Menschen mit Unterstützungsbedarf ein möglichst selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung ermöglichen. Jede und jeder soll im Alter selbst entscheiden können, welche Pflege- und Unterstützungsangebote sie oder er in Anspruch nehmen will. Deshalb fördern wir mit unserem Innovationsprogramm neuartige Pflege- und Versorgungsmodelle, die als Vorbild für die gesamte Pflegelandschaft dienen“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha.
Pflegende Angehörige entlasten und ambulant betreute Wohngemeinschaften ausbauen
Er wies darauf hin, dass 60 Prozent aller zuhause lebenden pflegebedürftigen Menschen ausschließlich durch informelle Pflege versorgt werden, also ohne professionelle Unterstützung. Für die pflegenden Angehörigen, fast drei Viertel von ihnen Frauen, bedeute das meist eine sehr starke Belastung. „Es ist deshalb wichtig, dass wir Hilfsangebote für diese Gruppe stärken. Indem wir die pflegenden Angehörigen entlasten, helfen wir auch den Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf dabei, weiterhin ein möglichst selbstbestimmtes Leben in ihrer gewohnten Umgebung führen zu können“, so Lucha weiter.
Ein Schwerpunkt der diesjährigen Förderrunde liege daher weiterhin auf Projekten, durch die pflegende Angehörige unterstützt und entlastet werden. Von großer Bedeutung sind dabei Angebote der Nacht- und Tagespflege sowie der Kurzzeitpflege. Bei Einrichtungen der Nacht- und Tagespflege liegt ein Augenmerk auf bedarfsgerechten Öffnungszeiten. Die Einrichtungen der Kurzzeitpflege werden über das Sonderförderprogramm „Solitäre Kurzzeitpflege“ gefördert. In diesem Programm sind Antragstellungen noch laufend möglich.
Mit dem Innovationsprogramm soll außerdem der weitere Ausbau von ambulant betreuten Wohngemeinschaften gefördert werden. Diese ermöglichen im Alter und bei Pflege- und Unterstützungsbedarf ein weitgehend selbstbestimmtes Wohnen. Getragen werden ambulant betreute Wohngemeinschaften in der Regel von einem „Anbieter“ – das können auch Angehörigeninitiativen, Bürgervereine oder Kommunen sein. Die Wohngemeinschaften können je nach Einrichtung bis zu zwölf Bewohnerinnen und Bewohner aufnehmen und orientieren sich bewusst an der eigenen Häuslichkeit.