Sozialminister Manne Lucha hat die 16 Pflegeprojekte bekannt gegeben, die in diesem Jahr durch das „Innovationsprogramm Pflege“ mit 2,3 Millionen Euro gefördert werden. Schwerpunkte sind Projekte, die pflegende Angehörige entlasten sowie der weitere Ausbau von ambulanten Wohngemeinschaften.
Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha hat die Pflegeprojekte bekannt gegeben, die in diesem Jahr durch das „Innovationsprogramm Pflege“ des Ministeriums gefördert werden. Für die ausgewählten Projekte, die durch innovative Ansätze die Pflegelandschaft in Baden-Württemberg weiterentwickeln und verbessern sollen, stehen in dieser Förderrunde insgesamt 2,3 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden 16 Projekte in den Stadt- und Landkreisen Böblingen, Biberach, Calw, Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Schwarzwald-Baar-Kreis, Stuttgart, Tübingen und Tuttlingen.
„Wir wollen jedem Mensch mit Unterstützungsbedarf ein möglichst selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung ermöglichen. Jede und jeder soll im Alter selbst entscheiden können, welche Pflege- und Unterstützungsangebote sie oder er in Anspruch nehmen will. Deshalb fördern wir mit dem Innovationsprogramm neuartige Pflege- und Versorgungsmodelle, die als Vorbild für die gesamte Pflegelandschaft dienen“, so Lucha.
Hilfsangebote für pflegende Angehörige stärken
Anlässlich des Tages der Pflege am 12. Mai wies er darauf hin, dass 60 Prozent aller zuhause lebenden pflegebedürftigen Menschen ausschließlich durch informelle Pflege versorgt, also ohne professionelle Unterstützung. Für die pflegenden Angehörigen, fast drei Viertel von ihnen Frauen, bedeute das eine starke Belastung, oft bis an die Grenze der Überlastung.
„Es ist deshalb sehr wichtig, dass wir Hilfsangebote für diese Gruppe stärken. Indem wir die pflegenden Angehörigen entlasten, helfen wir auch den Menschen mit Unterstützungs-, Betreuungs- und Pflegebedarf dabei, weiterhin ein möglichst selbstbestimmtes Leben in ihrer gewohnten Umgebung führen zu können“, sagte Lucha. Dies sei auch das Ziel der neuen Landesstrategie „Quartier 2020 – Gemeinsam.Gestalten“, die eines der Leuchtturmprojekte des Ministeriums in dieser Legislaturperiode ist.
Schwerpunkte der diesjährigen Förderrunde
Ein Schwerpunkt der diesjährigen Förderrunde des „Innovationsprogramms Pflege“ liegt daher auf Projekten, durch die pflegende Angehörige unterstützt und entlastet werden. Von großer Bedeutung für die Unterstützung und Entlastung häuslicher Pflege sind Angebote der Nacht- und Tagespflege sowie der Kurzzeitpflege. Der Ausbau und die Weiterentwicklung dieser Angebote bilden daher einen wichtigen Baustein des Programms. Bei Einrichtungen der Nacht- und Tagespflege liegt ein Augenmerk auf bedarfsgerechten Öffnungszeiten. Bei Einrichtungen der Kurzzeitpflege sollen insbesondere eigenständige Einrichtungen mit rehabilitativer Ausrichtung gefördert werden.
Mit dem Innovationsprogramm soll zudem der weitere Ausbau von ambulant betreuten Wohngemeinschaften gefördert werden. Diese ermöglichen im Alter und bei Pflege- und Unterstützungsbedarf ein weitgehend selbstbestimmtes Wohnen und sollen als zusätzliche Säule neben dem Wohnen in den eigenen vier Wänden, trägerbetriebenen ambulanten Wohngemeinschaften und stationären Einrichtungen im Land etabliert werden. Getragen werden ambulant betreute Wohngemeinschaften in der Regel von einem „Anbieter“ – das können auch Angehörigeninitiativen, Bürgervereine oder Kommunen sein. Die Wohngemeinschaften können je nach Einrichtung bis zu zwölf Bewohnerinnen und Bewohner aufnehmen und orientieren sich bewusst an der eigenen Häuslichkeit.