Der Bund und das Land fördern im Flurneuordnungsverfahren Berglen-Rettersburg/Öschelbronn Wegebaumaßnahmen und Maßnahmen für den Naturschutz und die Landschaftspflege mit insgesamt fast vier Millionen Euro. Für den dritten Bauabschnitt wurden nun rund 1,8 Millionen Euro bewilligt.
„Mit der Umsetzung des Wegebaus wird im Flurneuordnungsverfahren Berglen-Rettersburg/Öschelbronn bereits seit einigen Jahren ein großer Beitrag zur Stärkung des ländlichen Raumes geleistet“, sagte die Staatssekretärin des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Friedlinde Gurr-Hirsch, in Berglen bei der Übergabe eines Bewilligungsbescheides für das Flurneuordnungsverfahren Berglen-Rettersburg/Öschelbronn im Rems-Murr-Kreis.
In der Flurneuordnung Berglen-Rettersburg/Öschelbronn werden Wegebaumaßnahmen und Maßnahmen für den Naturschutz und die Landschaftspflege mit Fördermitteln des Bundes und des Landes Baden-Württemberg in Höhe von insgesamt fast vier Millionen Euro unterstützt. In den ersten beiden Bauabschnitten wurden in den vergangenen Jahren bereits rund zwei Millionen Euro Bewilligungsmittel abgerufen. Mit Hilfe der nun ausgesprochenen Bewilligung in Höhe von weiteren rund 1,8 Millionen Euro kann die Teilnehmergemeinschaft zusätzlich wichtige Maßnahmen umsetzen. Hierunter fallen insbesondere die Modernisierung von rund drei Kilometern befestigter Hauptwirtschaftswege sowie ökologische Maßnahmen. Darunter fallen insbesondere der Erhalt und die Aufwertung der landschaftsprägenden und ökologisch wertvollen Streuobstwiesen, die naturnahe Gestaltung von Gewässern sowie die Extensivierung von Grünlandflächen.
„Das Land und der Bund unterstützen die Flurneuordnung landesweit mit jährlich rund 15 Millionen Euro Fördermitteln und ermöglichen damit die Umsetzung von wichtigen Maßnahmen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum von Baden-Württemberg“, hob Staatssekretärin Gurr-Hirsch die Bedeutung der Flurneuordnung für Baden-Württemberg hervor. „Mit einem modernen Wegenetz wird die Grundlage für eine zukunftsfähige Bewirtschaftung geschaffen. Von diesem profitieren letztlich alle Bürgerinnen und Bürger. So nutzen die Wege nicht nur der Landwirtschaft, sondern sind auch gern genutzte Rad- und Spazierwege für Naherholungssuchende, so die Staatssekretärin.
Zum Abschluss dankte Staatssekretärin Gurr-Hirsch allen am Flurneuordnungsverfahren Beteiligten für ihren vorbildlichen Einsatz. Denn ein gutes Zusammenwirken von Teilnehmergemeinschaft, Gemeinde und den zahlreichen am Verfahren beteiligten Behörden ist der Schlüssel zum Erfolg einer Flurneuordnung.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Flurneuordnung und Landentwicklung