Das Land bezuschusst in diesem Jahr 111 kommunale Sportstättenbauprojekte mit insgesamt 17,5 Millionen Euro – und damit über 80 Prozent der 135 beantragten Vorhaben. Gefördert werden der Neubau und die Sanierung von Sporthallen und Freisportanlagen, die sowohl von Schul- als auch Vereinssport genutzt werden.
Über den Sportstättenbau im Rahmen des Solidarpakts Sport fördert das Land 2020 insgesamt 111 kommunale Sportstättenbauprojekte mit Zuschüssen von rund 17,5 Millionen Euro. Darauf haben sich das Kultusministerium, die Regierungspräsidien, die kommunalen Landesverbände und die drei baden-württembergischen Sportbünde verständigt. „Dass wir den Sport auch während der Corona-Krise weiter unterstützen, ist ein klares Bekenntnis zum Sport in Baden-Württemberg. Mit der Förderung arbeiten wir gemeinsam daran, gute Bedingungen für den Sport vor Ort zu schaffen. Davon profitieren Schul- und Vereinssport gleichermaßen“, sagt Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann.
Gefördert werden der Neubau und die Sanierung von Sporthallen und Freisportanlagen. Die Zuschüsse werden für vielseitig nutzbare Einrichtungen bewilligt, die sowohl für den Sportunterricht als auch für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen zur Verfügung stehen. Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben.
Für die Sanierung oder den Neubau von Kunstrasenplätzen wurden in diesem Jahr 13 Anträge genehmigt. Dabei haben die antragstellenden Kommunen erklärt, dass sie gemäß den Vorgaben des Landes kein Kunststoff- oder Gummigranulat als Füllmaterial verwenden. Die Förderbescheide für Kunstrasenplätze sind deswegen an eine entsprechende Auflage gebunden.
Über 80 Prozent der Vorhaben können berücksichtigt werden
In der diesjährigen Förderrunde konnten über 80 Prozent der 135 beantragten Vorhaben berücksichtigt werden. 35 der 111 genehmigten Anträge entfallen dabei auf den Regierungsbezirk Stuttgart. 28 genehmigte Anträge kommen aus dem Regierungsbezirk Karlsruhe, 27 aus dem Regierungsbezirk Freiburg und 21 aus dem Regierungsbezirk Tübingen. Das Programmvolumen wird dabei im Verhältnis zur Einwohnerzahl verteilt.
Anträge, die diesmal nicht zum Zuge kamen, können bis zum 31. Dezember 2020 für eine Berücksichtigung in der nächsten Förderrunde nochmals eingereicht werden. Für 2021 ist erneut ein Fördervolumen von über 17 Millionen Euro vorgesehen. Neben den Mitteln für die Kommunen stehen 2020 im Rahmen des Solidarpakts Sport weitere 90 Millionen Euro für Sportvereine und Sportverbände zur Verfügung.