Baden-Württemberg unterstützt die Schulträger beim Bau und der Sanierung von Schulgebäuden in diesem Jahr mit 172 Millionen Euro. Zudem passt das Land die Förderrichtwerte an steigende Baukosten an und erhöht die zusätzlichen Zuwendungen für auswärtige Schülerinnen und Schüler.
Der Bau von Schulgebäuden ist eine Aufgabe der jeweiligen Schulträger. Das Land unterstützt diese mit der Schulbauförderung. Nun erhöht Baden-Württemberg die für die Förderung maßgeblichen Kostenrichtwerte bei der Schulbauförderung zum 1. Januar 2024 um gut ein Drittel. „Die Baukosten sind drastisch gestiegen – und damit wollen wir die Städte und Gemeinden nicht alleine lassen, sondern unseren Teil der Verantwortung beitragen“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper. Ab 2025 steigen außerdem die Zuwendungen des Landes für auswärtige Schülerinnen und Schüler. „Mit diesen Erhöhungen setzen wir die Wünsche der kommunalen Trägerfamilie im Sinne einer guten Partnerschaft um“, sagt Schopper. Hierfür haben Kultus-, Finanz- und Innenministerium die Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung (PDF) aktualisiert.
Das Land unterstützt die Kommunen dauerhaft nicht nur beim Bau, sondern auch bei der Sanierung von Schulen sowie bei Ganztagsbaumaßnahmen. Hier hilft das Land den kommunalen Schulträgern in diesem Jahr mit etwa 172 Millionen Euro bei ihrer originären Aufgabe. Fast 91 Millionen Euro fließen dabei in 133 Sanierungsmaßnahmen (PDF), gut 76 Millionen in 49 Schulbaumaßnahmen (PDF) und knapp fünf Millionen in 18 Maßnahmen für den Ganztagsausbau (PDF). Alle entscheidungsreifen Anträge konnten für eine Förderung berücksichtigt werden. „Es ist gut und wichtig, dass unsere Schülerinnen und Schüler in angemessenen Gebäuden lernen können. Daher freue ich mich, dass wir auch mit Landesmitteln dazu beitragen, den Zustand der Schulgebäude zu verbessern und an die aktuellen pädagogischen Anforderungen anzupassen. Zudem werden unsere Schulen energetischer und moderner. So wird der Lebensraum Schule noch lebenswerter“, sagt die Ministerin.
Regelförderung
- Die Regelförderung beträgt 33 Prozent des zuwendungsfähigen Bauaufwands. Gegebenenfalls kann wegen der überörtlichen Bedeutung der Schulbaumaßnahme eine zusätzliche Zuwendung wegen auswärtiger Schülerinnen und Schüler gewährt werden.
- Außer Schulbau- und Sanierungsmaßnahmen fördert das Land Maßnahmen des Ganztagsausbaus.
Verwaltungsvorschrift
Kern der Änderung der Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung ist die Anhebung der Kostenrichtwerte für die Berechnungen der Landeszuwendungen um 35 Prozent. Zusätzliches Geld vom Land bei Investitionen bekommen Städte und Gemeinden außerdem, wenn ihre Schulen zu mehr als zehn Prozent von Schülerinnen und Schülern aus Umlandkommunen besucht werden. Auch diesen sogenannten Auswärtigenzuschlag erhöht das Land von 2025 an. Der Berechnungsfaktor steigt dann – gemäß dem Wunsch der kommunalen Partner – von 0,7 auf 1,0. Diese „Auswärtigenzuschläge“ werden zusätzlich zur Regelförderung entsprechend dem Anteil auswärtiger Schülerinnen und Schüler an der jeweiligen Schule gewährt.
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Schulhausbau in Baden-Württemberg
Schulbauförderungsprogramm 2023
Regierungsbezirk | Anzahl der berücksichtigten Anträge | Höhe der Zuwendung (in Millionen Euro) |
Stuttgart | 10 | 11,928 |
Karlsruhe | 8 | 24,829 |
Freiburg | 20 | 28,107 |
Tübingen | 11 | 11,543 |
Baden-Württemberg | 49 | 76,407 |
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Bauobjektliste zum Schulbauförderungsprogramm 2023 (PDF)
Förderprogramm für Sanierungsmaßnahmen an Schulgebäuden 2023
Regierungsbezirk | Anzahl der berücksichtigten Anträge | Höhe der Zuwendung (in Millionen Euro) |
Stuttgart | 66 | 46,756 |
Karlsruhe | 23 | 12,995 |
Freiburg | 27 | 14,064 |
Tübingen | 17 | 16,835 |
Baden-Württemberg | 133 | 90,650 |
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Bauobjektliste zum Schulsanierungsprogramm 2023 (PDF)
Förderprogramm für Baumaßnahmen an Schulen mit ganztägigen Angeboten 2023
Regierungsbezirk | Anzahl der berücksichtigten Anträge | Höhe der Zuwendung (in Millionen Euro) |
Stuttgart | 8 | 1,793 |
Karlsruhe | 4 | 1,162 |
Freiburg | 3 | 0,409 |
Tübingen | 3 | 1,564 |
Baden-Württemberg | 15 | 4,928 |