Das Land fördert das Flurneuordnungsverfahrens Bräunlingen-Bruggen im Schwarzwald-Baar-Kreis mit rund 1,45 Millionen Euro.
„Nachdem die vergangenen Jahre im Zeichen der Planung standen, freue ich mich, dass ich kurz vor Weihnachten noch den Startschuss für die Umsetzung der Maßnahmen geben kann“, sagte die Staatssekretärin des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Friedlinde Gurr-Hirsch, am Montag, 7. Dezember 2020, in der Stadthalle in Bräunlingen bei der Übergabe eines Bewilligungsbescheides an die Teilnehmergemeinschaft des Flurneuordnungsverfahrens Bräunlingen-Bruggen im Schwarzwald-Baar-Kreis.
Im Flurneuordnungsverfahren Bräunlingen-Bruggen werden Wegebaumaßnahmen und Maßnahmen für den Naturschutz und die Landschaftspflege mit Fördermitteln in Höhe von rund 1,45 Millionen Euro unterstützt. Mit Hilfe der nun ausgesprochenen Bewilligung kann die Teilnehmergemeinschaft die dringend notwendigen Maßnahmen, wie zum Beispiel den Ausbau von rund 8,5 Kilometern befestigter Wege in Angriff nehmen. Mit zahlreichen landespflegerischen Maßnahmen wird auf rund 3,7 Hektar Fläche auch ein wichtiger Beitrag zur Biotopvernetzung geleistet. Darüber hinaus wird durch die Bodenordnung die Lebensraumqualität von streng geschützten FFH-Mähwiesen und Grünlandbiotopen verbessert.
Gezielte Maßnahmen verbessern Agrarstruktur und Naturschutz
„Mit der Flurneuordnung haben wir in Baden-Württemberg ein Instrument, das sowohl die Agrarstruktur, als auch den Naturschutz durch gezielte Maßnahmen verbessert“, hob Staatssekretärin Gurr-Hirsch in ihrer Rede die Bedeutung der Flurneuordnung für Baden-Württemberg hervor. Landesweit stellen Bund und Land jährlich rund 15 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung, um die Umsetzung von Flurneuordnungsverfahren zu unterstützen. „Dies ist ein gutes Signal der öffentlichen Stellen und bestätigt den hohen Stellenwert solcher Projekte“, so Gurr Hirsch.
Zum Abschluss dankte Staatssekretärin Gurr-Hirsch allen am Flurneuordnungsverfahren Beteiligten für ihren vorbildlichen Einsatz. Denn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist für die erfolgreiche Durchführung des Flurneuordnungsverfahrens besonders wichtig.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Flurneuordnung und Landentwicklung