Sie haben Fragen zum digitalen Gesetzblatt für Baden-Württemberg? In unseren FAQs erhalten Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Zum einen Bürgerservice: Die digitale Verkündung vereinfacht und beschleunigt den Zugang zu den amtlichen Inhalten, da nun der Abruf des elektronischen Gesetzblatts von jedem internetfähigen Endgerät aus unentgeltlich und barrierearm möglich ist. Und Verwaltungsmodernisierung: Durch die digitale Verkündung entfallen das gedruckte Gesetzblatt und die damit einhergehenden Kosten für Papier, Druck und Auslieferung.
Die Ausgaben des Gesetzblatts für Baden-Württemberg werden weiterhin fortlaufend nummeriert, enthalten jedoch jeweils nur noch eine Veröffentlichung (Gesetz, Rechtsverordnung, Bekanntmachung etc.), so dass täglich mehrere Ausgaben des Gesetzblatts erscheinen können. Es erfolgt keine fortlaufende Seitenzahlvergabe mehr, so dass jede Gesetzblattausgabe mit Seite 1 beginnt. Damit ändert sich auch die Angabe der Fundstelle im elektronischen Gesetzblatt: Diese setzt sich aus dem Ausgabejahr und der Gesetzblatt-Nummer, statt bislang der Seitenzahl, zusammen. Zudem gibt es keine redaktionell erstellten Verzeichnisse über die einzelnen Veröffentlichungen mehr, wie zuvor in der Papierform.
Die Umstellung von Papierform auf die elektronische Verkündung erfolgte zum 1. Januar 2024.
Das elektronische Gesetzblatt für Baden-Württemberg wird im Internet unter der Adresse www.baden-wuerttemberg.de/gesetzblatt zum Abruf bereitgehalten. Unter dieser Adresse ist das Gesetzblatt frei zugänglich. Es kann unentgeltlich gelesen, gespeichert und ausgedruckt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass hier lediglich die Gesetzblatt-Ausgaben zugänglich sind, die ab dem 1. Januar 2024 auch auf dieser Seite verkündet wurden. Gesetzblatt-Ausgaben, welche vor dem 1. Januar 2024 in Papierform erschienen sind, sind auf dieser Seite nicht verfügbar.
Der Abruf kann auch von jedem öffentlich zugänglichen Internetzugang (z.B. in Bibliotheken oder Internetcafés) erfolgen. Zudem können Ausdrucke des Gesetzblatts gegen Erstattung der Kosten beim Staatsministerium bezogen werden.
Es steht eine Suchfunktion zur Verfügung, welche auch die Inhalte aller Gesetzblätter durchsucht. Allerdings erstreckt sich die Suchfunktion nur auf die elektronisch verkündeten Gesetzblatt-Ausgaben. Gesetzblatt-Ausgaben, welche vor dem 1. Januar 2024 in Papierform erschienen sind, werden von der Suchfunktion nicht erfasst.
Es besteht kein regelmäßiger Veröffentlichungsturnus. Da eine Ausgabe des elektronischen Gesetzblatts jeweils nur eine Veröffentlichung enthält, können auch täglich mehrere Ausgaben des Gesetzblatts erscheinen.
Auf baden-wuerttemberg.de/gesetzblatt finden Sie eine Liste der neuesten Veröffentlichungen. Darüber hinaus können Sie sich zu unserem Newsletter anmelden, der Sie über neue Veröffentlichungen informiert.
Es entstehen keine Kosten durch den Abruf der elektronischen Verkündungstexte.
Jede Ausgabe des Gesetzblatts für Baden-Württemberg ist mit einem qualifizierten elektronischen Siegel versehen.
Sowohl die Verkündungsplattform als auch alle darauf publizierten Inhalte sind möglichst barrierearm gestaltet.
Ist die Bereitstellung des Gesetzblatts in elektronischer Form nicht nur kurzfristig unmöglich, so erfolgt die Verkündnung durch Ausgabe einer gedruckten Nummer des Gesetzblatts. Der Übergang des Gesetzblatts zur gedruckten Form, der Verteiler, an den das Gesetzblatt in gedruckter Form ausgegeben wird, und die Rückkehr zur elektronischen Form werden in vier in Baden-Württemberg möglichst auflagenstark erscheinenden Tageszeitungen, deren Verbreitung alle Regierungsbezirke des Landes abdecken soll, oder in anderen geeigneten Medien öffentlich bekannt gemacht.