Bauen

Mehr Nachhaltigkeit beim Bauen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)

Die vom Land neu erlassenen Technischen Baubestimmungen setzen ein deutliches Zeichen für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz beim Bauen. Zudem schaffen sie Rechtssicherheit und beschleunigen das Bauen.

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat eine neue Fassung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB) erlassen. Dabei werden neue Regelungen für den Nachweis des Feuerwiderstands von Holzbauteilen, erweiterte Anwendungsregeln für Photovoltaik (PV)-Module und Regeln für einen neuen klimafreundlichen Zement mit reduziertem CO₂-Fußabdruck aufgenommen. Baden-Württemberg setzt damit ein deutliches Zeichen für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Bauwesen.

Die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen konkretisiert die allgemeinen Anforderungen, die die baden-württembergische Landesbauordnung (LBO) an Gebäude und bauliche Anlagen stellt. Diese Anforderungen betreffen zum Beispiel die Standsicherheit, den Brandschutz, Schallschutz, Gesundheitsschutz und Umweltschutz: Sie sorgen dafür, dass Gebäude sicher sind und die Gesundheit ihrer Nutzerinnen und Nutzer nicht gefährden.

Die Verwaltungsvorschrift präzisiert diese abstrakten Anforderungen der LBO und führt technische Regeln wie DIN-Normen oder Regeln des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) als Technische Baubestimmungen ein. Damit bildet sie die Grundlage für die Planung, Bemessung und Ausführung von Gebäuden. Die Technischen Baubestimmungen sind von allen Baubeteiligten – Bauherren, Planern, Bauausführenden und Baurechtsbehörden – zu beachten. Die neue Fassung der Verwaltungsvorschrift vom 11. Juli 2024 tritt am 1. August 2024 in Kraft.

Erleichterungen für PV-Module und im Holzbau

Für Photovoltaikmodule wird die Freistellung von bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen von zwei auf drei Quadratmeter der Einzelmodulfläche erhöht und die Regelung an die technische Weiterentwicklung angepasst, wonach solche PV-Module im Markt weit verbreitet sind. Die Regelung gilt, wenn keine erhöhte Anforderung an das Brandverhalten besteht. Die Verwendung dieser PV-Module, die häufig nicht über die erforderlichen bauaufsichtlichen Nachweise verfügten, vereinfacht sich künftig maßgeblich.

Künftig kann in Baden-Württemberg auch klimafreundlicher Zement nach DIN EN 197-5 eingesetzt werden, ohne dass dafür eine gesonderte zeit- und kostenintensive Zulassung erforderlich ist. Zement nach DIN EN 197-5 zeichnet sich durch einen reduzierten CO₂-Fußabdruck in der Herstellung aus und leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zu mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit beim Bauen.

Für das Bauen mit Holz wird eine Übergangslösung dafür geschaffen, Klassifizierungen der Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen aus allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen (abP) weiterhin nutzen zu können, auch wenn die Geltungsdauer der abP‘s abgelaufen ist. Die Verwendung von Holz in Gebäuden der Gebäudeklassen vier und fünf vereinfacht sich dadurch erheblich. Nach Ablauf der Geltungsdauer der abP’s war bisher eine allgemeine oder vorhabenbezogene Bauartgenehmigung erforderlich. Die neuen Regelungen schaffen Rechtssicherheit, verbessern Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Bauwesen und beschleunigen das Bauen durch den Wegfall von bisher erforderlichen zusätzlichen bauaufsichtlichen Nachweisen im Einzelfall.

Weitere Meldungen

Geldscheine mit dem Wert von 100 und 50 Euro und Münzen liegen auf einem Tisch.
Haushalt

Landeshaushalt 2025/2026 verabschiedet

Datenarbeit und Tablet, Laptop mit Architekturprojekt auf der Baustelle am Schreibtisch im Büro.
Landes- und Regionalplanung

Änderungen des Landesplanungsgesetzes

Ein Mann tippt auf einer Tastatur eines Laptops.
Polizei

Klares Zeichen gegen Antisemitismus und digitale Hetze

Paragrafen-Symbole an Türgriffen (Foto: © dpa)
Justiz

Rund 276 Neustellen für die Justiz

Das Thermostat einer Heizung.
Energie

Energieberatung wird fortgesetzt

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 17. Dezember 2024

Vier Personen
Justiz

Präsident des Landgerichts Tübingen tritt in Ruhestand

Ein Maurer arbeitet mit Zement und Mörtel an einer Ziegelwand.
Baurecht

Wichtige Weichen für schnelleres und einfacheres Bauen

Ein Bus unterwegs auf einer Landstraße.
Nahverkehr

Neuer Regiobus zwischen Herrenberg und Calw

Fußgängerzone in Baden-Baden (Bild: © dpa).
Stadtentwicklung

Rund 1,7 Millionen Euro für regionale Innenstadtberater

Wort-Bild-Logo der Kampagne Start-up BW. (Bild: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg)
Start-up BW

Landesfinalistin beim Female Founders Cup gekürt

Zwei junge Frauen sitzen mit Umzugskartons und Smartphone auf einem Bett in einem Wohnheim.
Studium

Land fördert Bau von über 1.300 neuen Wohnheimplätzen

Das kleine Mammut vom Vogelherd
Museen

Mammut und Höhlenlöwe werden in Blaubeuren ausgestellt

Gruppenbild mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann (vorne in der Mitte) mit dem Friedenslicht in den Händen und jugendlichen Pfadfinderinnen und Pfadfindern
Aktion

Kretschmann nimmt Friedenslicht entgegen

ELB Schirmer-Förster
Verwaltung

Neue Erste Landesbeamtin im Landkreis Reutlingen