Das Land hat einen neuen Leitfaden für die Errichtung und den Betrieb von Elektrolyseuren veröffentlicht. Für den Hochlauf einer zukunftsfesten Wasserstoffwirtschaft ist die Verfügbarkeit von Wasserstoff Grundvoraussetzung.
Was bei der Errichtung und dem Betrieb von Elektrolyseuren beachtet werden muss, fasst ein neuer Leitfaden (PDF) des Umweltministeriums Baden-Württemberg und der Plattform H2BW zusammen. Im Rahmen der hy-fcell 2023 wurde der Genehmigungsleitfaden erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt.
Für den Hochlauf einer zukunftsfesten Wasserstoffwirtschaft ist die Verfügbarkeit von Wasserstoff Grundvoraussetzung. Neben der notwendigen Infrastruktur kommt der lokalen Erzeugung von Wasserstoff dabei eine entscheidende Rolle zu. Dies kann durch Elektrolyseanlagen beziehungsweise Elektrolyseure erfolgen, deren Errichtung und Betrieb zuerst durch Landesbehörden genehmigt werden muss. Um mehr Orientierung im Genehmigungsverfahren für Elektrolyseure zu schaffen, hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft gemeinsam mit der Plattform H2BW einen neuen Leitfaden veröffentlicht. Der Leitfaden dient als Handlungshilfe bei der Genehmigung von Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff und geht dabei insbesondere auf die Gegebenheiten in Baden-Württemberg ein.