Der Zinssatz für Förderdarlehen des Landes zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum wird auf 0,25 Prozent gesenkt. Mit dem Wohnraumförderprogramm des Landes sollen vor allem junge Familien Zugang zu den eigenen vier Wänden erhalten.
Mit dem 1. August 2019 wird der vergünstigte Zinssatz des Förderdarlehens zur Förderung selbstgenutzten Wohneigentums von 0,50 pro Jahr um 25 Basispunkte auf künftig noch 0,25 Prozent pro Jahr abgesenkt, festgeschrieben für 15 Jahre.
Das Wirtschaftsministerium, das mit dem Wohnraumförderungsprogramm des Landes vor allem jungen Familien den Weg ins Wohneigentum und damit die eigenen vier Wände ebnen will, unterbreitet diesen Haushalten auch bei niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt ein attraktives Angebot. Da der Marktzins seit Jahresbeginn rückläufig ist, verbessert das Land jetzt sein Finanzierungsangebot in der Eigentumsförderung, um den Antragstellern weiterhin eine hohe Subvention zu erhalten.
Förderdarlehen
Mit dem Förderdarlehen, das durch die L-Bank Paaren und Alleinerziehenden mit mindestens einem haushaltsangehörigen Kind sowie schwerbehinderten Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen gewährt werden kann, unterstützt das Land Bau und Erwerb selbstgenutzten Wohnraums. Wichtige Voraussetzung ist, dass die Förderempfänger die sozial motivierten Einkommensgrenzen des Förderprogramms einhalten. Damit macht das Land deutlich, dass die Bildung von Wohneigentum auch Einkommensschwächerer weiterhin ein zentrales Anliegen des Landes ist.
Wirtschaftsministerium: Förderung von selbstgenutztem Wohnraum