Kommunen, Landkreise, Verbände und Vereine können ab sofort Anträge zur Förderung von bürgerschaftlichem Engagement einreichen. Das Land unterstützt entsprechende Projekte mit rund einer Million Euro. Leitmotiv der Programme ist es, durch Bürgerengagement den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und die Demokratie zu fördern.
Programm „Engagiert in BW“
Das Programm „Engagiert in BW“ wird bereits zum zweiten Mal ausgeschrieben und dient der Umsetzung und der Erprobung der Engagementstrategie Baden-Württemberg. Ziel ist es, allen Bevölkerungsgruppen ein Engagement zu ermöglichen, die Vielfalt des Engagements weiterzuentwickeln und Engagementräume zu entwickeln. Dabei sollen auch neue Kooperationen von Gemeinden, Vereinen, Initiativen und Verbänden angestoßen werden. Denkbar sind beispielsweise Projekte, die spezielle Qualifikationen für ein Engagement oder durch ein Engagement vermitteln oder die darauf abzielen, neue Engagierte zu gewinnen oder dauerhaft im Engagement zu halten.
Engagement im Bereich Integration
Die Programme „Gemeinsam in Vielfalt“ sowie „qualifiziert.engagiert.“ unterstützen das Engagement im Bereich Integration. Mit dem Programm „Gemeinsam in Vielfalt“ werden Projekte gefördert, die das Engagement für, von und vor allem mit geflüchteten Menschen zum Gegenstand haben. Beim Programm „qualifiziert.engagiert.“ geht es vor allem darum, das Engagement für die Integration durch spezifische Qualifizierungsangebote zu unterstützen. Beide Programme werden bereits derzeit im Rahmen des Landesprogramms „Integration durch bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft“ durchgeführt und nun erneut aufgelegt. Finanziert wird dieses Landesprogramm aus Mitteln des „Pakts für Integration“.
Die Projekte werden mit 10.000 bis 40.000 Euro gefördert. In besonders begründeten Ausnahmefällen und nach besonderer Beratung kann auch ein höherer Betrag beantragt werden. Die Projekte erhalten Antragsberatung und im Fall der Förderung eine Projektbegleitung durch die Fachberatungen der kommunalen Netzwerke für bürgerschaftliches Engagement sowie durch die Liga der freien Wohlfahrtspflege. Antragsschluss ist der 10. Oktober 2019.
Weitere Fördermöglichkeiten
Weitere Module des Landesprogramms „Integration durch Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft“ werden ebenfalls fortgeführt. Förderungen in den Programmen „Nachbarschaftsgespräche“ sowie „gut beraten! Integration“ können fortlaufend bei der Allianz für Beteiligung beantragt werden. Das Programm „Prozessbegleitung Integration durch Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft“, das von der Führungsakademie Baden-Württemberg umgesetzt wird, soll im 4. Quartal 2019 neu aufgelegt werden.
Ministerium für Soziales und Integration: Förderaufrufe und Vergabeveröffentlichungen