Im Kabinett ging es am 13. September unter anderem um den Kabinettsausschuss gegen Hass und Hetze, Warnungen bei (Natur-)Katastrophen und Lernbrückenprogramme für Schülerinnen und Schüler.
Kabinettsausschus gegen Hass und Hetze in Baden-Württemberg eingerichtet
Im Jahr 2020 gab es 746 Fälle von Hasskriminalität in Baden-Württemberg, darunter 27 Gewaltdelikte und 228 antisemitische Straftaten. Das Internet ist inzwischen ein zentrales Medium zur Verbreitung von Hass und Hetze. Um dem noch entschiedener entgegen zu treten und wirksame Maßnahmen besonders auch im digitalen Raum zu entwickeln, hat die Landesregierung den Kabinettsausschuss „Entschlossen gegen Hass und Hetze“ eingerichtet. Dieser wird konkrete Handlungsempfehlungen für den Kampf gegen Hass und Hetze erarbeiten. Dazu erstellt er eine Bestandsaufnahme bestehender Programme und bereits umgesetzter Maßnahmen und identifiziert neue Bausteine. Der Kabinettsausschuss wird sich unter anderem mit einem ressortübergreifenden Aktionsplan gegen Hasskriminalität und der Etablierung des Projekts #RespektBW als Pflichtprogramm an den Schulen befassen.
Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“
Kinder und Jugendliche sind von den Auswirkungen der Corona-Pandemie in besonderer Weise betroffen. Neben Lernlücken zeigen sich auch gravierende Auswirkungen auf Gesundheit, Psyche und Entwicklung von Kindern und Heranwachsenden.
Baden-Württemberg startet dazu im Rahmen des Bund-Länder-Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ nun das auf zwei Jahre angelegte Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“. Dieses schließt sich an die bereits abgeschlossenen Förderprogramme „Bridge the Gap – Überbrücke die Lücke“ und „Lernbrücken“ an.
In den Schuljahren 2021/2022 und 2022/2023 wird „Lernen mit Rückenwind“ für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf eine gezielte Aufarbeitung von Lernlücken in Kernfächern und Kernkompetenzen und Förderung im sozialen und emotionalen Bereich anbieten. Ziel ist es, Lernhemmnisse zu überwinden und eine erfolgreiche Fortsetzung des eingeschlagenen Bildungswegs zu ermöglichen. Neben Lehrkräften können auch weitere Personen, etwa Studierende oder außerschulische Kooperationspartner von den Schulen eingebunden werden. Eine umfassende Förderkonzeption mit Materialien, Fortbildungen und Unterstützungsangeboten begleitet die Umsetzung.
Daneben trägt ein zusätzliches Maßnahmenbündel in den Schuljahren 2021/2022 und 2022/2023 dazu bei, junge Menschen bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zu unterstützen. Hierzu zählen die Stärkung von Kinder- und Jugendfreizeiten, von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, der außerschulischen Jugendarbeit, der Schulsozialarbeit sowie bis zu 200 zusätzliche Freiwilligendienstleistende an Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe<font color="#917102">.</font>
10,4 Millionen Euro zur Förderung der kommunalen Wärmeplanung
Der Prozess der Wärmeplanung kann für viele Gemeinden wichtige Impulse für eine klimaneutrale Wärmeversorgung setzen. Denn derzeit entfallen rund 50 Prozent des jährlichen Endenergiebedarfs auf Wärmeanwendungen wie beispielsweise Raumwärme, Warmwasser oder Prozesswärme. Um die Klimaschutzziele des Landes zu erreichen, muss daher der Energiebedarf deutlich reduziert und der verbleibende Energiebedarf vollständig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden, wie Umweltministerin Thekla Walker dem Ministerrat berichtete. Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes BW im Juli 2020 wurden die Stadtkreise und großen Kreisstädte verpflichtet, bis Ende 2023 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Der Ministerrat hat nun ein Förderprogramm freigegeben, das einen Anreiz für kleinere Kommunen im Land schafft, dieses Instrument ebenfalls zu nutzen. Für 2021 bis 2026 stehen hierfür insgesamt 10,4 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist es, dass bis Ende 2026 für über 50 Prozent aller Gemeinden im Land ein kommunaler Wärmeplan vorliegt.
40 Millionen Euro für Zukunftsfeld Bioökonomie
Das Innovations- und Investitionsprogramm nachhaltige Bioökonomie für den Ländlichen Raum (BIPL BW) sowie die ergänzenden Fördermaßnahmen zur Holzbau-Offensive tragen dazu bei, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie möglichst rasch zu überwinden. Im Zukunftsfeld der kreislauforientierten Bioökonomie werden damit bestehende Wertschöpfungsstrukturen stabilisiert und neue qualifizierte Arbeitsplätze geschaffen, berichtete Minister Peter Hauk heute dem Ministerrat. In einer ersten Tranche des BIPL BW profitieren insgesamt 26 Vorhaben mit rund 22 Millionen Euro Fördermitteln. Der Ministerrat hat heute beschlossen, für das erfolgreiche Förderprogramm eine zweite Tranche von bis zu 17,75 Millionen Euro aus dem Maßnahmenpaket „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“ bereitzustellen. In den Jahren 2021 bis 2024 stehen nun in Summe 40 Millionen Euro zur Verfügung.
Konzept für „Nachhaltige Nutzung mineralischer Rohstoffe in Baden-Württemberg“
Heimische mineralische Primärrohstoffe sind endlich und müssen langfristig auch künftigen Generationen zur Verfügung stehen. Baden-Württemberg wird mit einem Rohstoffkonzept einen Beitrag dazu leisten, das Bewusstsein für den nachhaltigen Umgang mit den mineralischen Rohstoffen im Land zu stärken, Zielkonflikte transparent zu machen und den rechtlichen und fachlichen Rahmen für die Rohstoffsicherung und -gewinnung darzustellen.
Gerade Ressourceneffizienz, Recycling und Substitution sollen dazu beitragen, den Primärrohstoffverbrauch zu senken, wie Umweltministerin Thekla Walker in der Kabinettssitzung erläuterte. Das Konzept richtet sich an rohstoffgewinnende Betriebe, Planungs- und Genehmigungsbehörden sowie Bürgerinnen und Bürger. Über die Definition von Maßnahmen soll zudem die künftige Rohstoffpolitik des Landes nachhaltig gesteuert werden.
So sollen beispielweise vorrangig Sekundärrohstoffe, also Rohstoffe, die durch Recycling gewonnen werden, statt Primärrohstoffe genutzt werden, falls dies technisch möglich, wirtschaftlich vertretbar und von der Umweltbilanz her sinnvoller erscheint. Bei der Erstellung von Bedarfsprognosen sollen Nachhaltigkeitskriterien und Umweltgesichtspunkte einbezogen werden. Und Rohstoffgewinnungsunternehmen sollten vorhandene Instrumente der Öffentlichkeitsbeteiligung nutzen, um größtmögliche Transparenz, positive Beiträge für Umweltschutz oder Engagement für nachhaltiges Wirtschaften zu generieren.
Warnungen im Fall von (Natur-)Katastrophen
Die Starkregenereignisse in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz geben Anlass, die Vorkehrung in Baden-Württemberg für den Katastrophenfall gerade auch mit Blick auf die Warnung der Bevölkerung in den Blick zu nehmen.
Innenminister Thomas Strobl berichtete daher heute dem Ministerrat über die in Baden-Württemberg bei (Natur-)Katastrophen derzeit eingesetzten Warnmittel, die Ablauforganisation im Falle einer Warnung, aktuelle – insbesondere technische – Entwicklungen sowie Optimierungsoptionen bei den Warnketten.
Dabei zeigt sich, dass das Land durch den verwendeten Mix an verschiedenen Warnmitteln schon heute in der Lage ist, weite Teile der Bevölkerung bei Bedarf zu warnen. Im Zentrum steht das Modulare Warnsystem, das Warnmeldungen zeitgleich an die angeschlossenen Warnmittel (beispielsweise Warn-Apps, Rundfunk- und Fernsehanstalten, Zeitungsredaktionen und Onlinedienste, digitale Stadtinformationstafeln und einige Verkehrsunternehmen) ausgibt. Zukünftig sollen die vorhandenen Warnmittel weiter optimiert und vernetzt werden, um noch effektivere Strukturen bei den Warnsystemen zu erhalten und deren Reichweite zu erhöhen.
Quelle:
/red