Für das neue Förderprogramm zur kommunalen Wärmeplanung in den Landkreisen und Gemeinden stehen bis 2026 10,4 Millionen Euro zur Verfügung. Somit kann das Land die Wärmewende hin zu einer klimaneutralen Versorgung weiter voranbringen.
Das Förderprogramm zur kommunalen Wärmeplanung in den Landkreisen und Gemeinden kommt: Der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg hat in seiner jüngsten Sitzung der entsprechenden Verwaltungsvorschrift zugestimmt. In den Jahren 2021 bis 2026 stehen hierfür 10,4 Millionen Euro zur Verfügung.
„Das ist eine gute Nachricht für das Land“, sagte Umweltministerin Thekla Walker. Eine erfolgreiche Wärmewende sei Voraussetzung, um die weitere Verschärfung der Klimakrise zu verhindern und die schädlichen Treibhausgase deutlich zu drücken. „Eine kommunale Wärmeplanung ist die strategische Grundlage für einen gelungenen Übergang von der fossilen hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung“, fügte die Energieministerin hinzu. „Zum einen muss der Endenergiebedarf im Gebäudesektor massiv reduziert werden. Zum anderen müssen heute die strategisch richtigen und vorausschauenden Entscheidungen auf kommunaler Ebene getroffen werden, um den verbleibenden Energiebedarf klimaneutral decken zu können.“
Die 103 größten Städte müssen bereits eine Wärmeplanung erstellen
Aus diesem Grund habe die Landesregierung im Klimaschutzgesetz die 103 größten Städte im Land bereits dazu verpflichtet, bis Ende 2023 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. So sei sichergestellt, erläuterte Walker, dass für rund die Hälfte der Bevölkerung ein solcher Wärmeplan vorliegt und gleichzeitig die Planungsressourcen auf Dienstleistungs- und Verwaltungsebene sinnvoll eingesetzt werden.
Im Landkreis Lörrach werde bereits in einem Pilotvorhaben eine Wärmeplanung für den gesamten Landkreis erarbeitet. Mehrere weitere Landkreise haben Interesse bekundet. Mit einer Wärmeplanung sollen der aktuelle Wärmebedarf und die Potenziale für die Nutzung erneuerbarer Energieträger und Abwärme sowie für die Anwendung der Kraft-Wärme-Kopplung systematisch erhoben werden und so Konzepte für eine klimaneutrale Wärmeversorgung erarbeitet werden.
Bis Ende 2026 mehr als 50 Prozent der Gemeinden mit kommunalem Wärmeplan
„Unser Ziel ist, dass bis Ende 2026 für mehr als 50 Prozent der Gemeinden ein kommunaler Wärmeplan vorliegt“, sagte Umweltministerin Walker. „Gerade in ländlich geprägten Regionen besteht eine große Nachfrage nach einer Förderung.“ Um die Gemeinden bei dieser Aufgabe zu unterstützen, werden im Laufe des Jahres in allen Regionen des Landes Beratungsstellen für die kommunale Wärmeplanung eingerichtet.
Auf Raumwärme, Warmwasser, Prozesswärme und andere entfallen bisher etwa 50 Prozent des jährlichen Endenergiebedarfs in Baden-Württemberg, betonte Walker. Gleichzeitig werden noch immer deutlich weniger als 20 Prozent dieses Energiebedarfs derzeit durch erneuerbare Energien gedeckt. „Um die Klimaschutzziele des Landes zu erreichen, müssen wir erreichen, dass der erforderliche Energiebedarf vollständig aus erneuerbaren Energien gedeckt wird“, betonte Ministerin Walker.
Kommunale Wärmeplanung für effiziente Zusammenarbeit
Um diese komplexe Aufgabe zu bewältigen, müssen eine Vielzahl verschiedenster Akteurinnen und Akteure (Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer, Energieversorgungsunternehmen, Handwerksbetriebe, Netzbetreiber, Regionalplanungsverbände, Kommunen) effizient zusammenarbeiten. Die kommunale Wärmeplanung sei das richtige und notwendige Strategieinstrument, um diesen Prozess zu steuern.
Gefördert wird die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans der die Anforderungen an einen kommunalen Wärmeplan nach §7c Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) erfüllt. Dieser kann sich sowohl auf eine einzelne Gemeinde, als auch auf das Gebiet mehrerer Gemeinden beziehen. Zuwendungsfähige Kosten sind Kosten, die durch die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans durch fachkundige Dritte entstehen. Die Antragstellung wird voraussichtlich von Anfang Oktober an auf den Webseiten des Umweltministeriums und der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA BW) an möglich sein.
Gemeinden können Förderantrag stellen
Antragsberechtigt sind alle kommunalen Gebietskörperschaften in Baden-Württemberg, die nicht durch das Klimaschutzgesetz zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet sind. Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können alleine einen Antrag stellen, Gemeinden mit einer geringeren Bevölkerungszahl nur im Zusammenschluss mit mindestens zwei weiteren Gemeinden (Konvoi). Gemeinden, die zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet sind, dürfen sich an einem solchen Konvoi beteiligen, erhalten jedoch keine Förderung, da ihre Kosten bereits durch die Konnexitätszahlungen nach §7d (4) KSG BW abgedeckt werden.
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses als Projektförderung. Die maximal mögliche Förderhöhe wird berechnet anhand der Größenklasse der beteiligten Gemeinden (mehr als 5.000 Einwohnerinnen und Einwohner oder mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner), der tatsächlichen Bevölkerungszahl der beteiligten Gemeinden sowie der Anzahl der beteiligten Gemeinden. Unabhängig davon beträgt die Förderquote maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Handlungsleitfaden Kommunale Wärmeplanung (PDF)