Die Expertenkommission zur medizinischen Versorgung im baden-württembergischen Justizvollzug hat Justizminister Guido Wolf ihren Abschlussbericht übergeben. Im Bericht sind 30 konkrete Empfehlungen zur Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung der Gefangenen angeführt.
Mehrere Entwicklungen der vergangenen Jahre stellen den Justizvollzug vor neue Herausforderungen: Nicht nur die Anzahl der Gefangenen ist in den vergangenen Jahren erheblich angestiegen. Der allgemeinen demographischen Entwicklung folgend wächst auch die Anzahl älterer Gefangener stetig. Zudem weist eine immer größere Anzahl von Gefangenen psychische Erkrankungen und Auffälligkeiten auf. Das baden-württembergische Ministerium der Justiz und für Europa hat auf diese Entwicklungen reagiert und eine Expertenkommission zur medizinischen Versorgung im baden-württembergischen Justizvollzug ins Leben gerufen. Die Kommission hat nun Justizminister Guido Wolf ihren Abschlussbericht übergeben. Eingesetzt worden war die ressort- und fachübergreifende Kommission unter Federführung des Justizministeriums im Jahr 2019. Ihr Ziel war es, die medizinische Versorgung im baden-württembergischen Justizvollzug unter Berücksichtigung aktueller Herausforderungen weiterzuentwickeln und zu verbessern. Der Kommission gehörten neben den Strafvollzugsbeauftragten der Landtagsfraktionen erfahrene Vertreter aus der Praxis des Justiz- und Maßregelvollzugs sowie Vertreter aus dem Justiz- und Sozialministerium an.
Konzept sucht in Deutschland seinesgleichen
Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf dankte der Kommission unter Leitung von Herrn Dr. Joachim Müller und Frau Dr. Andrea Schmieder für die intensive Arbeit und würdigte die Ergebnisse als ein umfassendes, präzises und pragmatisches Konzept, das selbst nach Einschätzung des externen Gutachters Herrn Prof. Heino Stöver in Deutschland seinesgleichen suche. Wolf sagte: „Die Analyse der gesundheitlichen Problemfelder des Justizvollzugs und die 30 konkreten Umsetzungsempfehlungen sind wertvolle und ganz konkrete Richtungsweiser, wie die Gesundheitsversorgung im Vollzug in Zukunft aufzustellen ist. Es sind drei Entwicklungen, die bei der Gesundheitsversorgung Gefangener eine besondere Herausforderung darstellen und Anlass dazu gaben, die gewachsenen Strukturen des Gesundheitswesens im baden-württembergischen Justizvollzug zu untersuchen: Die allgemein höhere Prävalenz von somatischen Gesundheitsstörungen bei Gefangenen, die bei Gefangenen oftmals bestehenden Suchterkrankungen, die regelmäßig mit Infektionserkrankungen einhergehen, sowie die in den vergangenen Jahren stetig steigende Anzahl von psychisch auffälligen Gefangenen.“
Die 30 Empfehlungen der Expertenkommission zur Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung der Gefangenen im baden-württembergischen Justizvollzug unterscheiden zwischen strukturellen und organisatorischen, fachlichen sowie personellen Empfehlungen. Die letztgenannten umfassen insbesondere die Verbesserung der Personalausstattung in den Krankenabteilungen, die Bildung von medizinischen Kompetenzzentren sowie die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen. Im Bereich der strukturellen Veränderungen wird neben dem Bau eines neuen Justizvollzugskrankenhauses insbesondere die Notwendigkeit herausgestellt, Voraussetzungen für Barrierefreiheit und Pflege im Vollzug zu schaffen, etwa durch die Bildung von Pflegeabteilungen und die Schaffung einer Pflegekopfstelle beim Justizvollzugskrankenhaus. Auch im geplanten Neubau der Justizvollzugsanstalt Rottweil sind barrierefreie Haftplätze für die Unterbringung mobilitätseingeschränkter Gefangener vorgesehen.
Gute Gesundheitsversorgung entscheidend für gelingende Resozialisierung
Die Telemedizin, die in dieser Legislaturperiode im Rahmen eines Modellprojekts eingeführt werden konnte, erweise sich nun als eine wertvolle Grundlage, so Wolf. Im Rahmen ihrer fachlichen Vorschläge empfahl die Expertenkommission die Verstetigung dieses Projekts wie auch die Einführung einer elektronischen Krankenakte im Justizvollzugskrankenhaus. Darüber hinaus wurden insbesondere auch Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich der Suchterkrankungen identifiziert, indem zum Beispiel Optimierungen beim Übergangsmanagement im Rahmen der Suchtbehandlung und die Erstellung einer landesweiten Suchtkonzeption empfohlen wurden. In diesem Zusammenhang sagte Wolf: „Ich bin davon überzeugt, dass eine gute Gesundheitsversorgung nicht nur im Interesse der kranken Gefangenen, sondern auch der Mitgefangenen, der Bediensteten sowie der Allgemeinbevölkerung ist. Eine gute Gesundheitsversorgung der Gefangenen leistet vor allem im Bereich von Suchterkrankungen und psychischen Auffälligkeiten einen entscheidenden Beitrag für eine gelingende Resozialisierung und somit für die Sicherheit im Land.“
Ministerium der Justiz und für Europa: Medizinische Versorgung im baden-württembergischen Justizvollzug: Abschlussbericht der Expertenkommission (PDF)