Das Land nutzt die Überarbeitung des Landeshochschulgesetzes, um bei den Aufgaben der Verfassten Studierendenschaft Rechtsklarheit zu schaffen. Die Änderung präzisiert den Anwendungsbereich im Sinne eines klaren hochschulpolitischen Mandats. Damit gehe kein Kompetenzverlust für die Verfasste Studierendenschaft einher, so Wissenschaftsministerin Theresia Bauer.