Das Land hat den Wettbewerb zur Landesausstellung Kunsthandwerk 2024 gestartet. Bis zum 3. März 2024 können sich selbstständig tätige Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker aus Baden-Württemberg für die Staatspreise „Gestaltung Kunst Handwerk 2024“ bewerben.
Das Land Baden-Württemberg vergibt in diesem Jahr die Staatspreise „Gestaltung Kunst Handwerk 2024“ gemeinsam mit der Stadt Kornwestheim. Selbstständig tätige Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker aus Baden-Württemberg können sich ab 10. Januar 2024 im Rahmen eines Wettbewerbes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus um die begehrten Staatspreise bewerben.
“Das Kunsthandwerk ist eine dynamische und agile Branche und mit seiner Innovationskraft und handwerklichen Exzellenz ein wichtiger Teil unseres Landes. Das zeigen auch die Wettbewerbsbeiträge die immer wieder aufs Neue inspirierend sind und einfach Freude machen“, sagt Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, die die Schirmherrschaft über Wettbewerb und Landesausstellung übernommen hat.
Das Ergebnis des Wettbewerbs präsentiert das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit dem Bund der Kunsthandwerker Baden-Württemberg e.V. und der diesjährigen gastgebenden Stadt Kornwestheim im Rahmen der „Landesausstellung Kunsthandwerk“. Die Werke werden ab Samstag, 28. September 2024, im Museum im Kleihues-Bau in Kornwestheim zu sehen sein.
Teilnahmebedingungen
Zum Wettbewerb eingereicht werden können selbst entworfene und hergestellte Stücke aus allen Werk- und Materialbereichen. Die Arbeiten dürfen nicht älter als drei Jahre sein. Eine eigenständige Idee, eine künstlerische Formgebung sowie handwerkliche Präzision und Funktionalität fließen in die Bewertung der Jury ein, aber auch innovative Gestaltung oder ein experimenteller Umgang mit dem Material sind erwünscht.
Die Ausschreibung 2024 sowie weitere Informationen stehen online zum Download zur Verfügung. Die Bewerbung erfolgt ebenfalls online über diese Seite. Bewerbungsschluss ist Sonntag, 3. März 2024.
Eine unabhängige Fachjury wählt unter den zum Wettbewerb eingereichten Arbeiten die Objekte aus, die in der Ausstellung gezeigt werden und vergibt die Preise sowie weitere Auszeichnungen.
Die Preise
Es stehen Preisgelder in Höhe von insgesamt 19.000 Euro zur Verfügung. Für die Staatspreise können bis zu sechs Teilnehmerinnen und Teilnehmer nominiert werden. Drei von ihnen erhalten je einen Staatspreis in Höhe von 4.000 Euro. Die drei übrigen Nominierungen sind mit einer Anerkennung von 500 Euro verbunden.
Zusätzlich zu den Staatspreisen verleiht das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit dem Bund der Kunsthandwerker Baden-Württemberg e.V. den Förderpreis für das junge Kunsthandwerk in Höhe von 3.000 Euro. Dieser Preis kann nur an junge Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker bis zum Alter von 35 Jahren vergeben werden (Stichtag für die Altersgrenze ist der 3. März 2024).
Die Handwerkskammer Region Stuttgart stellt zudem den Handwerkspreis in Höhe von 1.500 Euro zur Verfügung. Der Handwerkspreis kann ausschließlich an einen teilnehmenden Handwerksbetrieb vergeben werden, der seit mindestens drei Jahren Mitglied bei einer baden-württembergischen Handwerkskammer ist (Stichtag für die Berechnung der Mitgliedschaft ist ebenfalls der 3. März 2024).
Die Stadt Kornwestheim stiftet zusätzlich den Publikumspreis in Höhe von 1.000 Euro. Der Publikumspreis wird an den/die Teilnehmende/n der Landesausstellung vergeben, deren/dessen Ausstellungsobjekt im Laufe der Ausstellungszeit per Stimmkarte die meisten Stimmen der Besucherinnen und Besucher erhält.
Landesausstellung Kunsthandwerk
Die Preisverleihung und Ausstellungseröffnung findet am Freitag, 27. September 2024, um 19.00 Uhr, im Museum im Kleihues-Bau in Kornwestheim statt. Einzig der Publikumspreis der Stadt Kornwestheim wird erst zur Finissage verliehen. Die „Landesausstellung Kunsthandwerk“ wird vom 28. September bis 17. November 2024 im Museum im Kleihues-Bau zu sehen sein.