Zimtsterne, Glühwein, Feuerzangenbowle und andere Produkte, die zur Advents- und Weihnachtszeit begehrt sind, stehen derzeit im Fokus der Lebensmittelüberwachung.
„Vor Weihnachten ist das Angebot an besonderen Leckereien zum Fest fast unüberschaubar. Glühwein und Weihnachtsgebäck prägen die adventliche Vorfreude, am Fest soll neben Klassikern wie Würstchen mit Kartoffelsalat auch gerne einmal etwas Besonderes auf den Tisch kommen. Daher untersucht die Lebensmittelüberwachung im Land derzeit verstärkt auch Produkte, die in der Adventszeit und an Weihnachten begehrt sind. Aufgrund der Ergebnisse bei Glühweinen aus den vergangenen Jahren nehmen unsere Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter auch in der nun laufenden Wintersaison 2019/2020 Glühweine und andere alkoholhaltige Heißgetränke besonders unter die Lupe“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich aktueller vorweihnachtlicher Lebensmittelkontrollen.
Untersuchung von Heißgetränken
Dabei wurden zu Beginn der Saison überwiegend fertig abgefüllte Erzeugnisse in Flaschen, Getränkekartons und Kanistern aus dem Handel überprüft, während im Dezember schwerpunktmäßig offen an Marktständen abgegebene Heißgetränke untersucht werden. Die aktuell laufende Aktion umfasst rund 100 Proben Glühwein, Feuerzangenbowle, Punsch und ähnliches. „Während bei der vorverpackten Handelsware verstärkt der vorhandene Alkoholgehalt und die Kennzeichnungsprüfung im Fokus stehen, werden die offen abgegebenen Getränke auf spezielle Parameter, die durch die Standzeit und Temperatur beeinflusst werden, untersucht. Hierzu zählen etwa die Einhaltung des Mindestalkoholgehaltes und die Abwesenheit von sogenannten Kochnoten. Da in den letzten Jahren ein Trend zur Verwendung von nostalgischen Metallgefäßen zur Erhitzung der Getränke beobachtet und einzelne Grenzwertüberschreitungen festgestellt wurden, werden auch in dieser Saison die Gehalte der Schwermetalle Blei, Zinn, Kupfer und Zink sowie Aluminium bestimmt. Die ersten Untersuchungen zeigen das erfreuliche Ergebnis, dass fast keine Kessel zur Erhitzung des Glühweins, sondern weit überwiegend Durchlauferhitzer verwendet wurden. Auch wurden bisher noch keine Grenzwertüberschreitungen von Schwermetallrückständen in den Glühweinproben nachgewiesen. Somit zeigen die letztjährigen Untersuchungsaktionen der Chemischen- und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) Wirkung“, betonte der Minister.
Untersuchung von 140 Proben Weihnachtsgebäck
Backwaren gehören zu den häufiger beanstandeten Produktgruppen, so dass auch dieses Jahr saisonales Gebäck wie zum Beispiel Zimtsterne, Lebkuchen, Spekulatius, Spritzgebäck, Butterplätzchen und Vanillekipferl untersucht wird. Die Aktion umfasst rund 140 Proben Weihnachtsgebäck. „Bei Zimtsternen steht Cumarin im Fokus der Untersuchungen - ein bei übermäßiger Aufnahme potenziell leberschädigender Aromastoff. Besonders der sogenannte Cassiazimt kann erhöhte Mengen an Cumarin aufweisen, während Ceylonzimt geringere Mengen enthält. Erfreulicherweise lag der Cumaringehalt bei den bisherigen Untersuchungen von Zimtsternen aus handwerklicher Herstellung bis auf eine Probe weit unter dem Grenzwert“, sagte Peter Hauk.
Wildfleisch aus dem Handel und der Gastronomie auf die Echtheit geprüft
Feiner Rehrücken, saftiges Wildschwein oder kräftiges Hirschgulasch sind die Klassiker für das Weihnachtsessen. Besonders Wildfleisch aus heimischer Jagd ist bio und regional zugleich. Wildfleisch aus dem Handel und der Gastronomie wurde daher besonders auf die Echtheit geprüft. Besonders, wenn verwandte Arten zu deutlich unterschiedlichen Preisen gehandelt werden oder die Verfügbarkeit nur begrenzt vorhanden ist, ist die Gefahr der Verfälschung groß. „Bei acht von insgesamt 62 untersuchten Proben stimmte bei den aktuellen Untersuchungen die deklarierte Tierart nicht mit den Analysenergebnissen überein. Beispielsweise wurde bei einer Probe Rehragout neben Reh- auch Hirschfleisch vorgefunden. In einer Wildsalami aus Hirsch, Reh und Wildschwein wurde neben Wildschwein auch Hausschwein nachgewiesen, jedoch keine Anteile von Reh oder Hirsch.
Diese Ergebnisse haben gezeigt, dass die Überprüfung von Lebensmitteln mit deklariertem Wildanteil im Hinblick auf Falschangaben ein Aufgabengebiet darstellt, bei dem es sich im Sinne einer zutreffenden Information der Verbraucher lohnt, sowohl von Seiten der Hersteller als auch im Rahmen der Überwachung genauer hinzuschauen. Die Qualität und richtige Kennzeichnung unseres regional erzeugten Wildfleisches und der daraus hergestellten Erzeugnisse sollte den Verbrauchererwartungen entsprechen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Absatzes von Wildfleisch, insbesondere vor dem Hintergrund der Gefahr der Einschleppung der Afrikanischen Schweinpest in unsere Wildbestände“, betonte Minister Hauk.
Chemische- und Veterinäruntersuchungsämter: Wildgerichte – immer echt?