Anlässlich der Ausschreibung des Verbraucherschutzpreises 2019 für Schulen im Land hat Verbraucherminister Peter Hauk dazu aufgerufen, schon bei Schülerinnen und Schülern den kritischen Blick zu schärfen, über Risiken im Netz aufzuklären und datensparsames Surfen zu vermitteln.
„Beim Surfen im Internet hinterlassen wir jede Menge Spuren und liefern damit Unternehmen wertvolle Daten über uns. Soziale Netzwerke sammeln zum Beispiel unermüdlich Daten von Nutzerinnen und Nutzern, um sie mit personalisierter Werbung zu überschütten. Der aktuelle Fall von Datendiebstahl zeigt zudem, dass persönliche Daten auch in falsche Hände geraten können. Daher ist es wichtig, schon bei Schülerinnen und Schülern den kritischen Blick zu schärfen, über Risiken im Netz aufzuklären und datensparsames Surfen zu vermitteln“, sagte Verbraucherminister Peter Hauk.
Das Motto des Verbraucherschutzpreises 2019 für Schulen in Baden-Württemberg lautet daher „Bei uns wird Verbraucherbildung großgeschrieben – schütze deine Daten in der digitalen Welt!“. Er wird bereits zum sechsten Mal gemeinsam vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und der Verbraucherkommission Baden-Württemberg ausgelobt. Bis zum 15. August 2019 können Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen der allgemein bildenden Schulen ihre Aktionen oder Projekte einreichen.
Verbraucherbildung in der digitalen Welt an Schulen stärken
„Der Verbraucherschutzpreis 2019 hat zum Ziel, die Verbraucherbildung in der digitalen Welt an baden-württembergischen Schulen zu stärken. Unser Anliegen ist, dass sich die Schülerinnen und Schüler kritisch mit der Verwertung ihrer Daten in der digitalen Welt auseinandersetzen und lernen, wie wichtig ein umsichtiger Umgang mit persönlichen Daten ist“, erklärte Hauk.
Im Verbraucheralltag der Schülerinnen und Schüler gibt es viele Fragen, die sich zur Bearbeitung eignen. Warum sichere Passwörter wichtig sind, was mit den persönlichen Daten in der digitalen Welt passiert oder welche Daten man beim Anlegen eines Nutzerkontos nicht zwingend angeben muss, sind nur einige Beispiele. Teilnahmevoraussetzung für die einzureichenden Arbeiten ist, dass sie einen Bezug zum Alltag haben und das Thema aus Verbrauchersicht aufbereiten. Eine Jury bewertet alle Einsendungen und zeichnet die besten Beiträge mit attraktiven Preisen aus.
Verbraucherportal Baden-Württemberg: Bewerbungsunterlagen
Verbraucherportal Baden-Württemberg
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Verbraucherschutz