Justiz

Verbesserungen für den Justizvollzug

Ein Beamter der Justizvollzugsanstalt in Offenburg steht im Raum einer Werkstatt der Anstalt. (Foto: © dpa)

Durch eine vom Ministerrat beschlossene Änderung des Landesbesoldungsgesetzes sollen 650 Beschäftigte im Justizvollzug spürbare Verbesserungen erhalten. Dadurch werde ein Zeichen der Wertschätzung für besonders belastete Mitarbeiter gesetzt, erklärte Justizminister Guido Wolf. 

Der im Ministerrat beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes sieht spürbare Verbesserungen für Teile der Beschäftigten im baden-württembergischen Justizvollzug vor. So soll die Stellenzulage für medizinisch oder pflegerisch qualifizierte Beamtinnen und Beamte des Vollzugsdienstes von gegenwärtig 39,95 Euro auf 79,90 Euro im Monat steigen. Davon würden rund 200 Beschäftigte in den Krankenrevieren der Justizvollzugsanstalten und im Justizvollzugskrankenhaus profitieren.

650 Beschäftigte profitieren

Darüber hinaus soll eine Stellenzulage für die Laufbahnen des Werkdienstes in Höhe von 79,90 Euro monatlich geschaffen werden. Zwar müssen sich Beamtinnen und Beamte eine etwaige gewährte Meisterzulage anrechnen lassen, selbst dann profitieren sie jedoch von einer tatsächlichen Erhöhung ihrer Besoldung in Höhe von 39,95 Euro im Monat. Diese Regelungen sollen 450 Beamtinnen und Beamte im Werksdienst des Justizvollzugs im Land zu Gute kommen.

Spürbare Verbesserungen für zwei wichtige Berufsgruppen im Justizvollzug

Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf sagte: „Nach dem starken Anstieg der Gefangenenzahlen seit dem Jahreswechsel 2015/2016 ist die Belegungssituation die drängendste Problematik im Justizvollzug. Baulich haben wir unter anderem mit dem Erhalt des Bau I der Justizvollzugsanstalt Stuttgart reagiert. Darüber hinaus haben wir in den vergangenen beiden Jahren insgesamt 218 Neustellen für den Justizvollzug geschaffen. Wir wollen für zwei wichtige Berufsgruppen im Justizvollzug spürbare Verbesserungen erreichen. Das wäre zugleich ein Zeichen der Wertschätzung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vollzug, die derzeit besonders belastet sind.“

Weitere Informationen

Baden-Württemberg verfügt über 17 Justizvollzugsanstalten mit 18 Außenstellen, zwei Jugendarrestanstalten, ein Justizvollzugskrankenhaus sowie eine sozialtherapeutische Anstalt. In diesen sind derzeit rund 7.100 Gefangene untergebracht. Insgesamt sind im Justizvollzug in Baden-Württemberg über alle Laufbahngruppen und Laufbahnfachrichtungen rund 4.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Beamte, Tarifbeschäftigte) beschäftigt, davon rund 2.500 im mittleren Vollzugsdienst. Die Beschäftigten im mittleren Vollzugsdienst sind insbesondere in der Ausbildung und (beruflichen) Beschäftigung der Gefangenen tätig.

Die Ausbildungsdauer des mittleren Vollzugsdienstes im Justizvollzug beträgt 24 Monate, die des Werkdienstes 18 Monate. Jährlich absolvieren circa 250 Anwärter/innen ihre fachtheoretische Ausbildung am Bildungszentrum Justizvollzug Baden-Württemberg. Hinzu kommt die praktische Ausbildung in der jeweiligen Justizvollzugsanstalt. Interessentinnen und Interessenten können sich direkt bei den Justizvollzugsanstalten des Landes bewerben.

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