In einer gemeinsamen Bundesratsinitiative fordern Baden-Württemberg und Bayern die Bundesregierung zu weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung auf. Der Bundesrat überwies den Antrag in die Ausschüsse der Länderkammer.
Angesichts der anhaltenden Herausforderungen im Bereich der Arzneimittel-Lieferengpässe rufen die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Bayern in einer gemeinsamen Bundesratsinitiative die Bundesregierung dazu auf, dringend weitere Maßnahmen zu ergreifen. Der Bundesrat überwies einen entsprechenden Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 22. März 2024 zu weiteren Beratungen in die Ausschüsse der Länderkammer.
Gesundheitsminister Manne Lucha und seine bayerische Kollegin Judith Gerlach setzen sich entschieden dafür ein, dass die Versorgung von Kindern und der gesamten Bevölkerung mit Arzneimitteln zuverlässiger wird. Dies erfordere weitreichendere Maßnahmen als bisher von der Bundesregierung ergriffen, darunter Gesetzesänderungen, die den unkomplizierten Import von Arzneimitteln ermöglichen.
Einfuhrpraxis verbessern
„Durch eine verbesserte Einfuhrpraxis können Lieferengpässe vermieden und die Verfügbarkeit lebenswichtiger Medikamente sichergestellt werden“, betonte Minister Lucha am Rande der Bundesratssitzung in Berlin. „Es geht uns darum, den Bürgerinnen und Bürgern eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung zu garantieren, ohne den Apotheken die Arbeit zusätzlich zu erschweren“, so Lucha weiter. Die Rahmenbedingungen für die Vor-Ort-Apotheken müssten endlich verbessert werden. „Der Sachverstand ist in den Apotheken vorhanden und sollte zum Nutzen einer besseren Patientenversorgung auch genutzt werden.“
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach fügte hinzu: „Zusätzlich fordern wir mehr Handlungsspielraum für Apotheken beim Austausch von Arzneimitteln und bei der Lagerhaltung mit importierter Ware. Um Engpässe aktiv und effizient zu bewältigen, müssen Apothekerinnen und Apotheker in der Lage sein, schnell auf Engpässe zu reagieren und alternative Lösungen anzubieten. Dadurch kann die Versorgung der Patienten kontinuierlicher und besser sichergestellt werden.“
Mehr Planungssicherheit für Produzierende
Darüber hinaus seien verstärkte Anreize für pharmazeutische Unternehmen erforderlich, um langfristig die Produktion und Bereitstellung lebenswichtiger generischer Medikamente zu gewährleisten. Hierfür benötige die Pharmaindustrie mehr Planungssicherheit als durch die bisherige Rabattvertragsgestaltung.
Die Länder Baden-Württemberg und Bayern fordern nachdrücklich, die aktuellen Regelungen im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) zügig anzupassen, um Schrittinnovationen im Arzneimittelsektor zu fördern und somit einen positiven Beitrag zur Arzneimittelversorgung in Deutschland zu leisten. „Innovationen in diesem Bereich tragen maßgeblich zu einer effektiven und patientenorientierten Versorgung bei. Es ist von großer Bedeutung, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen so gestaltet sind, dass die Entwicklung und Verfügbarkeit innovativer Arzneimittel nicht durch bürokratische Hürden oder finanzielle Restriktionen behindert werden“, so die beiden Gesundheitsminister.
Die Bundesländer seien bereit, aktiv an der Umsetzung wirksamer Lösungen mitzuwirken und die Zusammenarbeit auf nationaler Ebene zu intensivieren.