Innere Sicherheit

Urteil gegen Person aus dem Spektrum der Reichsbürger

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Auf einem Tisch im Landgericht Karlsruhe liegt ein Richterhammer aus Holz, darunter liegt eine Richterrobe.

Innenminister Thomas Strobl sieht im Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart gegen eine Person aus dem Spektrum der Reichsbürger ein klares Zeichen der Wehrhaftigkeit der Demokratie.

Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl erklärte zum Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart gegen eine Person aus dem Spektrum der sogenannten Reichsbürger:

„Der Rechtsstaat zeigt Zähne – und das geht nicht spurlos an der Reichsbürger-Szene vorbei. Das Urteil ist ein wichtiges Signal: Wir dulden in Baden-Württemberg keine rechtsfreien Räume und wir gehen hart gegen die Reichsbürgerszene vor. Wer unsere Regeln des Zusammenlebens derart verachtet und sich gegen den Staat militant auflehnt, wird mit aller Härte des Gesetzes zur Rechenschaft gezogen. Der Vorfall zeigt auch, wie wichtig es ist, dass wir alles dafür tun, Extremisten die Waffen wegzunehmen. Und für uns in Baden-Württemberg gilt ganz hart und klar: Keine Waffen in die Hände von Extremisten!

Die Sicherheitsbehörden in Baden-Württemberg gehen seit Jahren konsequent gegen Reichsbürger vor. Wir nehmen es nicht tatenlos hin, dass mit kruden Begründungen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland geleugnet wird. Bei der Eindämmung der Reichsbürger-Szene hat sich Baden-Württemberg auf meine Initiative hin schon sehr früh an die Spitze des Kampfes gestellt: Wir haben die Gefährlichkeit, die vom Reichsbürger-Milieu ausgeht, zu einem sehr frühen Zeitpunkt erkannt und rasch und konsequent gehandelt. So habe ich bereits seit dem Jahr 2017 die Entwaffnung der Reichsbürger- und Extremistenszene in Baden-Württemberg veranlasst. Unsere Waffenbehörden haben von mehr als 512 Waffen, die in den Händen extremistischer Waffenbesitzer waren, die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen. Jede eingezogene Schusswaffe ist eine Schusswaffe weniger in der Hand eines Extremisten und damit eine Gefahr weniger. Die staatlichen Maßnahmen treffen die Reichsbürger-Szene hart.“

Oberlandesgericht Stuttgart: Angeklagter wegen versuchten Mordes zur Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten und vorbehaltener Sicherungsverwahrung verurteilt

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