Da in fünf Monaten für viele kleinere Photovoltaikanlagen der Vergütungszeitraum ausläuft, bedarf es aus Sicht von Umweltminister Franz Untersteller dringend einer praktikablen Anschlussregelung.
Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller sieht die Zukunft von kleineren Photovoltaik(PV-)anlagen und älteren Windkraftanlagen akut gefährdet. In fünf Monaten läuft für etliche Anlagen der Vergütungszeitraum aus und noch gibt es keine Vorschläge seitens der Bundesregierung, wie es danach weitergehen soll:
„Die Bundesregierung darf bei einer so wichtigen Frage der Energiewende nicht tatenlos bleiben“, sagte Untersteller heute in Stuttgart. „Allein in Baden-Württemberg droht in den nächsten fünf Jahren 30.000 kleineren PV-Anlagen das Aus. Wir benötigen dringend eine praktikable Anschlussregelung für die Zeit nach dem Ende des Vergütungszeitraums.“ Ansonsten, so Untersteller, könne es passieren, dass diese Anlagen abgeschaltet werden und der von ihnen erzeugte Strom künftig fehlt.
Ungewisse Zukunft für 200.000 kleinere Photovoltaik-Anlagen
Untersteller kündigte an, nach der Sommerpause mit einer Initiative im Bundesrat Vorschläge zu machen, wie es für kleine Anlagen auch ohne Vergütung weitergehen kann. „Es wird höchste Zeit, dass wir uns darum kümmern. Aussitzen ist keine Lösung.“
Die momentane Regelung sieht so aus, dass Anlagenbetreiber nach dem Ende des Vergütungszeitraums ihren Strom nicht mehr selbstverständlich ins Netz einspeisen können. Sie müssen sich zuvor einen Vertragspartner suchen, der ihnen den Strom zum Börsenpreis abnimmt. Das ist mit Kosten verbunden, wie zum Beispiel einem Vermarktungsentgelt und Kosten für die Installation eines intelligenten Messsystems für die vorgeschriebenen 15-Minuten-Messung. Diese Kosten machen den Betrieb kleinerer Anlagen unattraktiv.
Unkomplizierter Marktzugang notwendig
„Wir müssen die Wirtschaftlichkeit auch der kleinen Anlagen sicherstellen“, sagte der baden-württembergische Umweltminister. „Wir brauchen deshalb einen unkomplizierten und kostengünstigen Marktzugang für diese Anlagen nach dem Auslaufen der Vergütung.“
Untersteller schlägt unter anderem vor, bei kleineren PV-Anlagen (bis zu sieben Kilowatt Peak) auf die Fernsteuerbarkeit sowie die Viertelstunden-Bilanzierung zu verzichten und den Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom von der EEG-Umlage zu befreien. Außerdem müssten die nötigen Prozesse zur Anmeldung, Bilanzierung und Abrechnung des erzeugten Stroms standardisiert werden.