Rund 5.600 Einrichtungen und Unternehmen haben den Gesundheitsämtern in Baden-Württemberg die Meldungen zum Impfstatus ihrer Beschäftigten übermittelt. Knapp 32.000 Beschäftigte sind noch nicht geimpft.
Seit dem 16. März dieses Jahres gilt für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und im medizinischen Bereich die vom Bund im Dezember 2021 beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht. Von diesem Tag an waren alle Kliniken, Heime und Einrichtungen, Praxen sowie ambulante Dienste gesetzlich dazu verpflichtet, all jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unverzüglich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden, die bislang nicht geimpft sind oder bei denen Zweifel an der Echtheit der vorgelegten Nachweise bestehen.
5.622 Einrichtungen und Unternehmen in Baden-Württemberg haben den zuständigen Gesundheitsämtern in den vergangenen zwei Wochen insgesamt 31.938 Personen gemeldet, die entweder über keinen ausreichenden Impfschutz verfügen oder aber bei denen Zweifel an der Echtheit oder der inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hatte eigens zu diesem Zweck ein landesweit einheitliches digitales Meldeportal für die betroffenen Einrichtungen und Unternehmen eingerichtet, um diesen die Meldungen auf möglichst einfache und datensichere Weise zu ermöglichen.
Knapp 32.000 Beschäftigte noch nicht geimpft
„Nach Ablauf der zweiwöchigen Rückmeldefrist können wir eine erste positive Bilanz ziehen“, teilte der Amtschef Pandemiebewältigung im Sozialministerium, Prof. Uwe Lahl, am Donnerstag, 7. April 2022 in Stuttgart mit. „Abstrakt betrachtet sind rund 32.000 Menschen eine sehr große Zahl. Setzt man sie aber in Relation zu den rund 1,8 Millionen Menschen, die im Bereich Gesundheit insgesamt tätig sind, wird deutlich, dass sich der ganz überwiegende Teil der Beschäftigten seiner besonderen Verantwortung bewusst ist“, so Lahl weiter.
Rund 56 Prozent der meldenden Einrichtungen und Unternehmen haben für ihre Mitteilungen an die Gesundheitsämter das digitale Meldeportal des Landes genutzt. „Das bestätigt unsere ersten positiven Rückmeldungen. Unser Meldeportal hat funktioniert und wurde von vielen betroffenen Einrichtungen und Unternehmen gut angenommen“, sagte der Amtschef Pandemiebewältigung.
Weiter Überzeugungsarbeit leisten
Die gemeldeten Personen werden nun in einem weiteren Schritt Post von den zuständigen Gesundheitsämtern erhalten. Darin werden sie zunächst dazu aufgefordert, entsprechende Nachweise zu übermitteln beziehungsweise darzulegen, warum sie der geltenden Nachweispflicht bislang nicht nachgekommen sind. Ein sofortiges Tätigkeitsverbot für die betroffenen Personen folgt aus der Meldung zunächst nicht. „Unser Ziel ist es vielmehr, möglichst viele, noch unentschlossene Menschen in diesen besonders schutzbedürftigen Settings doch noch von der Impfung zu überzeugen. Denn gerade hier ist der Nutzen der Impfung – nicht nur für sich selbst, sondern auch für die von ihnen täglich betreuten vulnerablen Personen – besonders hoch“, so Lahl abschließend.
Branchen | gemeldete Personen |
---|---|
Pflegeheime | 6.364 |
Krankenhäuser | 12.632 |
Medizinische Einrichtungen | 6.683 |
Arztpraxen | 2.054 |
Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen | 2.735 |
Sonstige Einrichtungen | 1.470 |
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