Tiere eignen sich nicht als Weihnachtsgeschenke. Sie sind Lebewesen mit eigenen Bedürfnissen und kein Spielzeug. Mit dem Erwerb eines Tieres geht viel Verantwortung einher und eine solche Anschaffung sollte sowohl gut durchdacht, als auch vorbereitet sein. Leider landen immer wieder nach Weihnachten viele geschenkte Tiere in Tierheimen.
„Wir nähern uns der besinnlichen Zeit des Jahres und viele sind noch auf der Suche nach dem passenden Weihnachtsgeschenk. Viele denken, ein Tier wäre für die Kinder oder den Partner ein schönes Geschenk. Aber Tiere sind als Weihnachtsgeschenk nicht geeignet. Sie sind Lebewesen mit eigenen Bedürfnissen und kein Spielzeug“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
„Vor der Anschaffung eines Tieres müssen viele Dinge bedacht werden. Tiere entwickeln oft eine enge Bindung zu ihrem Halter und benötigen täglich Zeit und Aufmerksamkeit. Viele Haustiere, etwa Vögel, Kaninchen und Meerschweinchen sollten auf keinen Fall allein gehalten werden, da sie als soziale Tiere regelmäßig Kontakt zu ihren Artgenossen brauchen. Auch die mit der Anschaffung eines Tiers verbundenen Kosten beispielsweise für Unterbringung und Pflege, regelmäßiges Futter, Zubehör sowie Routineuntersuchungen beim Tierarzt dürfen nicht unterschätzt werden. Eine Entscheidung für ein Tier muss daher wohlüberlegt sein und sollte niemals spontan erfolgen“, so der Minister.
Leider würden jedes Jahr nach den Feiertagen Heimtiere aufgefunden oder in Tierheimen abgegeben, weil die neuen Besitzer nach kurzer Zeit kein Interesse mehr an den Tieren haben oder den mit der Haltung verbundenen Aufwand unterschätzt haben.
Minister betont Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements im Tierschutz
In diesem Zusammenhang dankte der Minister allen, die ehrenamtlich im Tierschutz tätig sind. „In Baden-Württemberg gibt es viele engagierte Menschen und Organisationen, die sich den Tierschutz zur Aufgabe gemacht haben und sich hier vorbildlich einbringen. Unsere Tierschutzorganisationen leisten hervorragende Arbeit bei der Unterbringung von Fundtieren, bei der Beratung von Tierhalterinnen und Tierhaltern sowie in Tierschutzfällen“, lobte der Minister.
„Die Unterstützung des ehrenamtlichen Tierschutzes ist mir ein wichtiges Anliegen. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, Hilfen und Unterstützung anzubieten“, so Peter Hauk. Als Beispiele nannte der Minister die Tierheimförderung des Landes, den vom Land ausgelobten Tierschutzpreis sowie die Unterstützung des Landestierschutzverbandes bei einem Projekt zur Kastration freilebender Katzen.
Tierheimförderung des Landes
„Die finanzielle Lage vieler Tierschutzvereine ist leider nach wie vor angespannt, oft fehlt das Geld für Investitionen. Deshalb haben wir auch 2018 wieder gerne mit unserem Förderprogramm für Tierheime bei dringend notwendigen Bau- und Sanierungsmaßnahmen geholfen. So konnten wir landesweit neun Projekte mit insgesamt 583.000 Euro berücksichtigen. Die große Nachfrage zeigt, dass unser Programm ein großer Erfolg ist. Wir helfen mit unserer Förderung dort, wo der Bedarf am größten ist und tragen dazu bei, die Situation der Tierheime und Tierschutzvereine im Land zu verbessern“, sagte der Minister.
Das Förderprogramm wird es im nächsten Jahr erneut geben, Anträge auf Förderung können bis zum 30. Juni 2019 durch die Tierheimbetreiberin oder den Tierheimbetreiber bei einer Gemeinde oder einem Landkreis gestellt werden, die ihrerseits den Förderantrag beim zuständigen Regierungspräsidium stellen.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Tierschutz
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Tierheimförderung