Die Landesregierung verbessert mit einer neuen Verwaltungsvorschrift die Tierheimförderung spürbar. Der Landesanteil der Förderung wird von einem Drittel auf 40 Prozent erhöht. Der maximale Förderbetrag wird von 100.000 Euro auf 150.000 Euro pro Projekt angehoben.
„Tierheime leisten einen wichtigen Beitrag für die Aufnahme und Versorgung von Tieren sowie bei der Beratung von Tierhaltern und bei Tierschutzfällen. Ziel der Landesregierung ist es, Kommunen und Tierschutzvereine mit ihren vielen, ehrenamtlichen Helfern in ihrer Arbeit zu unterstützen. Mit unserer neuen Verwaltungsvorschrift verbessern wir die Tierheimförderung im Land spürbar“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. So werde der Landesanteil der Förderung von einem Drittel auf 40 Prozent erhöht. Auch werde der maximale Förderbetrag von 100.000 Euro auf 150.000 Euro pro Projekt angehoben.
„Anträge auf Förderung für 2018 können ab sofort durch den Tierheimbetreiber bei der jeweils zuständigen Gemeinde oder dem Landkreis gestellt werden, diese wiederum stellen bis zum 30. Juni 2018 einen Antrag beim jeweiligen Regierungspräsidium“, erklärte Minister Hauk. Zuwendungsfähig seien zum Beispiel bauliche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen oder auch der Neubau eines Tierheims.
Situation der Tierheime und Tierschutzvereine weiter verbessern
Für 2018 habe das Land Fördermittel in Höhe von 230.000 Euro für fünf Projekte in Baden-Württemberg zugesagt. „Wir helfen mit unserer Förderung dort, wo der Bedarf am Größten ist und tragen so dazu bei, die Situation der Tierheime und Tierschutzvereine im Land weiter zu verbessern“, sagte der Minister.
Folgende Kommunen können in der Tierheimförderung für 2018 berücksichtigt werden:
- die Gemeinde Amtzell für das Tierheim Amtzell,
- die Stadt Ehingen für die Katzenhilfe Ehingen,
- die Stadt Tübingen für den Tierschutzverein Tübingen,
- der Landkreis Heidenheim für den Kreistierschutzverein Heidenheim an der Brenz und
- der Landkreis Schwarzwald-Baar für den Neubau des Kreistierheims.