Am 3. März ist der Tag des Artenschutzes. In Baden-Württemberg gibt es 50.000 verschiedene Tier- und Pflanzenarten. 40 Prozent davon sind gefährdet. Mit dem „Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt“ nimmt Baden-Württemberg eine bundesweite Vorreiterrolle ein.
Jetzt im Frühling erwacht die Natur – und der Drang der Menschen nach draußen zu gehen. Wer auf der Schwäbischen Alb, im Schwarzwald, am Bodensee oder im Schwäbischen Wald spazieren geht, erkennt die Schönheit von Baden-Württemberg. Er sieht, riecht und schmeckt sie. Das Land ist Lebensraum für rund 50.000 Tier- und Pflanzenarten. Alleine in den Streuobstwiesen tummeln sich mehr als 5.000 Arten.
Aber gleichzeitig müssen die Spaziergängerinnen und Spaziergänger feststellen, dass sich in Baden-Württemberg schon einiges verändert hat. Der Wald und die Streuobstwiesen leiden genauso wie die Bienen, Schmetterlinge und Regenwürmer. Fast 40 Prozent unserer heimischen Arten sind gefährdet. Der „Tag des Artenschutzes“ am 3. März bietet jedes Jahr eine gute Gelegenheit, um an ihre Gefährdung zu erinnern.
„Der Verlust der biologischen Vielfalt ist neben dem Klimawandel die zweite große Menschheitsaufgabe, die wir entschlossen angehen und bewältigen müssen“, sagte Umweltminister Franz Untersteller am 1. März in Stuttgart. „Wir müssen erhalten, was uns erhält. Und jede Bürgerin und jeder Bürger können ihren Beitrag dazu leisten, unsere Lebensgrundlagen zu sichern, indem wir unseren eigenen Lebensstil hinterfragen. Auch in Baden-Württemberg hat sich der Verlust der biologischen Vielfalt enorm beschleunigt. Wir müssen alle mithelfen, unsere schöne Heimat zu schützen“
Baden-Württemberg hat bundesweite Vorreiterrolle
Die Landesregierung sei sich dieser besonderen Verantwortung bewusst, betonte Untersteller. „Wir schauen dem Artenverlust nicht tatenlos zu, sondern versuchen, ihn aufzuhalten.“ Unter anderem mit dem bundesweit einmaligen „Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt“. Das Aktionsprogramm habe seit 2018 mehr als 2.300 Projekte initiiert, beispielsweise beim Biotopverbund, bei Moorrenaturierungen oder bei speziellen Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Tier- und Pflanzenarten.
„Das Sonderprogramm war zudem Wegbereiter für das Biodiversitätsstärkungsgesetz des Landes, mit dem das Land das bundesweit innovativste und fortschrittlichste Naturschutzgesetz geschaffen hat“, hob der Umweltminister hervor.
Wesentliche Inhalte sind:
- Reduzierung der Pflanzenschutzmittel bis 2030 um 40 bis 50 Prozent.
- Ausbau des ökologischen Landbaus auf 30 bis 40 Prozent.
- Insektenfreundliche Beleuchtungen.
- Verbot von Schottergärten.
- Ausbau des Biotopverbundes.
- Erhaltung von Streuobstbeständen.
- Insektenfreundliche Gestaltung und Pflege von Grünflächen der öffentlichen Hand.
„Das Sonderprogramm und das Biodiversitätsstärkungsgesetz unterstreichen gleichermaßen den starken Willen des Landes, Ziele gemeinsam im Dialog mit der Gesellschaft und den Landnutzenden zu formulieren und vor allem gemeinsam umzusetzen“, führte Untersteller aus. Für den Minister spiele dabei die Zusammenarbeit mit den Landnutzerinnen und Landnutzern eine entscheidende Rolle. Der Verlust der biologischen Vielfalt könne nur aufgehalten werden, wenn bei allen Landnutzungen an einem Strang gezogen werde.
Untersteller hatte zum „Tag des Artenschutzes“ noch einen besonderen Wunsch: „Ich hoffe, dass in Zukunft der ‚Tag des Artenschutzes‘ nicht mehr auf die Gefährdungslage, sondern auf den guten Erhaltungszustand und die vielfältigen Gemeinwohlleistungen der biologischen Vielfalt für uns alle hinweist.“
Artenschutz und Landwirtschaft
„Gezielte Maßnahmen zum Schutz des Rebhuhns und das Monitoring sind ein wichtiger Baustein, wenn es um den Erhalt dieser Art und das erfolgreiche Zusammenspiel von Landwirtschaft und Artenschutz geht. Wir wollen auch in Zukunft wissen, wie es um das Rebhuhn im Land bestellt ist und wie wir dieses weiter fördern und unterstützen können. Das Rebhuhn ist dabei eine wichtige Schirmart für den Zustand der Lebensräume für unser Niederwild“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk mit Blick auf den Internationalen Tag des Artenschutzes. Seit 1973 wird jährlich am 3. März der Tag des Artenschutzes ausgerufen, welcher sich dem Schutz von bedrohten wildlebenden Tierarten widmet.
Landesweites Monitoring und Schutzmaßnahmen
Das über das Sonderprogramm Biologische Vielfalt geförderte Projekt „Allianz für Niederwild“, ein Kooperationsprojekt der Wildforschungsstelle des Landes mit dem Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V., hat sich den Leitarten Rebhuhn, Feldhase und Fasan verschrieben. Insbesondere wildtierfreundliche Lebensräume wie Blühflächen und Blühstreifen, in dem das Rebhuhn Deckung, Nahrung und sichere Brutplätze findet, sind von großer Bedeutung für dessen Schutz. Die Allianz für Niederwild unterstützt zudem das landesweite Rebhuhnmonitoring der Wildforschungsstelle, das seit 2018 in zwölf Referenzgebieten durchgeführt wird.
In diesen Wochen startet daher wieder das sogenannte „Verhören der Rebhühner“, bei dem mittels Klangattrappe ein konkurrierender Rebhahn imitiert und dann beobachtet wird, ob weitere Hähne hierauf antworten. Auf diese Weise kann über das Monitoring in Erfahrung gebracht werden, wie viele Rebhühner jeweils vorkommen.
„Wir müssen den Erfolg unserer Maßnahmen speziell aus dem Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt mit dem stattfindenden Monitoring prüfen, um weiterhin effektiven Artenschutz betreiben zu können. Das Rebhuhn steht stellvertretend für eine Vielfalt an Tieren des Offenlandes, die diese Strukturen nutzen, denn mit einem guten Angebot an Blühflächen im Land fördern wir die Biodiversität in seiner gesamten Breite“, so Landwirtschaftsminister Hauk.
Das landesweite Rebhuhnmonitoring der Wildforschungsstelle des Landes arbeitet mit zahlreichen Ehrenamtlichen aus Jägerschaft, Naturschutz und weiteren Interessierten. Dabei werden Rebhühner im Rahmen der Frühjahrszählung an zwei Terminen auf festgelegten Transekten mittels Klangattrappe erfasst. Das Monitoring basiert auf mehreren Säulen und wird durch eine wissenschaftliche Begleitforschung ergänzt.
Weitere Informationen zum Rebhuhn, Rebhuhnmonitoring und der Allianz für Niederwild finden Sie im Wildtierportal Baden-Württemberg:
Wildtierportal – Allianz für Niederwild
Wildtierportal – Rebhuhn Monitoring
Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt
Das Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt besteht seit 2018. Es ist Impulsgeber für Maßnahmen, die die Biodiversität im Offenland und in und um den Wald herum stärken und erhalten. In diesem Rahmen werden vielfältige Projekte der Ministerien für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie für Verkehr umgesetzt. Ein wissenschaftliches Fachgremium begleitet und berät die Umsetzung des Programms.
Umweltministerium: Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt
Ministerium für Verkehr: Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt