Das Land hat den Tätigkeitsbericht „Kernenergieüberwachung und Strahlenschutz in Baden-Württemberg 2020“ veröffentlicht. Der Bericht stellt die Prioritäten und Schwerpunkte der Atomaufsicht dar und gibt allen Interessierten einen Überblick über die vielfältige Arbeit der Atomaufsicht.
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat seinen Tätigkeitsbericht „Kernenergieüberwachung und Strahlenschutz in Baden-Württemberg 2020“ (PDF) veröffentlicht. Der Bericht gibt einen kompakten Überblick über die vielfältigen Aufgaben der Atomaufsicht und die herausragenden Themen des vergangenen Jahres.
„Transparenz schafft Akzeptanz und Vertrauen“, sagte Umweltministerin Thekla Walker. „Daher ist es mir sehr wichtig, alle interessierten Menschen im Land über den Vollzug des Strahlenschutz- und Atomrechts im Land zu informieren und die Prioritäten und Schwerpunkte der Atomaufsicht offenzulegen. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürgern steht bei unserem Handeln immer an erster Stelle.“
Zu den Schwerpunkten des vergangenen Jahres gehörten unter anderem:
- die Revision vom Kernkraftwerk Neckarwestheim II (GKN) unter Corona-Bedingungen,
- die Inanspruchnahme der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung vom Kernkraftwerk Philippsburg 2 (KKP), die Sprengung der Kühltürme am Standort Philippsburg,
- die Inbetriebnahme der Standortabfalllager Philippsburg und Neckarwestheim,
- die Abschaltung des Kernkraftwerks Fessenheim (Frankreich)
- sowie die Ermittlung von Radonvorsorgegebieten.
Neben den Tätigkeitsschwerpunkten des vergangenen Jahres stellt der Bericht die wesentlichen Ergebnisse der atomrechtlichen Überwachung der Kernkraftwerke vor und widmet sich außerdem den sonstigen kerntechnischen Einrichtungen. Die Leserinnen und Leser können sich darüber hinaus über die Überwachung der Umweltradioaktivität, den Strahlenschutz sowie die Entsorgung von radioaktiven Abfällen informieren.