Von 40 Hochschulen wurde nach interner Prüfung zurückgemeldet, dass es keine Fälle von fehlerhaft vergebenen Berufungsleistungsbezügen anlässlich des Wechsels von der Besoldungsgruppe C nach W gegeben hat. Das ergab eine Abfrage des Wissenschaftsministeriums an den 44 staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg.
Bei einer Abfrage des Wissenschaftsministeriums an den 44 staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg hat sich ein positives Bild gezeigt: Von 40 Hochschulen wurde nach interner Prüfung zurückgemeldet, dass es keine Fälle von fehlerhaft vergebenen Berufungsleistungsbezügen anlässlich des Wechsels von der Besoldungsgruppe C nach W gegeben hat. Außer den bekannten Fällen an der HVF Ludwigsburg wurden von drei anderen Hochschulen für den Gesamtzeitraum ab 2005 insgesamt 17 Fälle gemeldet, in denen Berufungsleistungsbezüge fehlerhaft vergeben wurden; 13 davon stammen aus der Übergangszeit der Besoldungsreform bis 2009.
„Die Hochschulen in Baden-Württemberg nutzen das System der leistungsbezogenen Zulagen verantwortungsbewusst und seriös“, sagt Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. Die betroffenen Hochschulen sind nun angehalten, die jeweiligen Einzelfälle zu bearbeiten und Rechtskonformität herzustellen. Das Ministerium wird sich die Ergebnisse vorlegen lassen.
Sonderfall Hochschule Konstanz
Das Wissenschaftsministerium überprüft seit einem Jahr die fehlerhafte Vergabe von Leistungsbezügen an der Hochschule Konstanz. Hier gibt es ganz erheblichen Handlungsbedarf. Es ist für das dortige Präsidium eine Herausforderung, die komplexe Gesamtproblematik aufzuarbeiten. Wie das MWK bereits im September 2017 bekannt gab, ist hier etwa die Hälfte aller Professuren betroffen. Das Wissenschaftsministerium beanstandet nun folgende fehlerhafte Vorgänge:
- In Konstanz wurden bei 70 Professoren rechtswidrig getroffene Entscheidungen bei der Vergabe von Leistungsbezügen aus dem Jahr 2015 festgestellt; es fehlten die hierfür notwendigen individuellen Leistungsbewertungen. Hier hat die Hochschule korrigierende Maßnahmen einzuleiten. Die Hochschule Konstanz ist aufgefordert, im Einzelfall zu prüfen und über die Rücknahme dieser Leistungsbezüge zu entscheiden.
- In 8 Fällen wechselten Professoren von der C- in die W-Besoldung ohne urkundliche Ernennung. Diese Fälle sind gemäß der Rechtsauffassung des Wissenschaftsministeriums nichtig. Sie werden damit so behandelt, als hätte es einen Wechsel in die W-Besoldung nie gegeben. Die in diesem Zusammenhang vergebenen Leistungsbezüge sind rechtswidrig und sind daher in jedem Einzelfall von der Hochschule zu korrigieren.
Aufgrund der Vielzahl der zu bearbeitenden Fälle hat das Wissenschaftsministerium die Hochschule angehalten, für die Bearbeitung der einzelnen Sachverhalte die erforderliche personelle Ausstattung sicherzustellen.
An der Hochschule Konstanz sind darüber hinaus weitere Sachverhalte zu beanstanden:
- In rund 40 Fällen vergab die Hochschule unzulässiger Weise Lehraufträge an eigene Beschäftigte. Insgesamt bestehen bei der Vergabe von Lehraufträgen Dokumentationsmängel, die aufzuarbeiten sind. Dabei sind insbesondere abgerechnete Unterrichts- und Prüfungshonorare nicht eindeutig nachvollziehbar. Bei der Prüfung des Sachverhalts wird sich auch die Frage nach der Rückforderung von geleisteten Zahlungen stellen.
- Des Weiteren hat das Wissenschaftsministerium bei 20 Professoren für den Zeitraum von 2005 bis heute die Vergabe von Forschungszulagen als rechtswidrig beanstandet. In diesen Fällen steht das MWK auch mit dem Rechnungshof in Kontakt.
Zu sämtlichen Sachverhalten wurden der Hochschule enge Bearbeitungsfristen gesetzt.
Leistungsorientierte Besoldung ist der richtige Ansatz
Gegenwärtig gebe es in Baden-Württemberg etwa 4.600 Professorinnen und Professoren in der W-Besoldung, so Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. Für diese Professuren bestünde grundsätzlich jederzeit die Möglichkeit, Leistungsbezüge zu erhalten. Entsprechend sei seit Beginn der bundesweiten Einführung der W-Besoldung durch Bundesministerin Edelgard Bulmahn im Jahr 2005 allein im Land von vielen tausend Vergabeentscheidungen auszugehen. Bauer: „Im Verhältnis zu den gegenwärtig zu beanstandenden Fällen lässt sich deshalb konstatieren, dass das System der Vergabe von Leistungsbezügen in Baden-Württemberg von den Hochschulen mit großer Sorgfalt wahrgenommen wird. Ein Null-Fehler-Prinzip ist unrealistisch, angesichts der Fülle der Entscheidungen, die hier permanent getroffen werden.“ Wo Fehler gemacht würden, würden diese aufgearbeitet.
Bauer ist es wichtig, zu betonen, dass das System der leistungsorientierten Besoldung im Hinblick auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit ein unverzichtbares Instrument der Hochschulen darstellt: „Die bundesweite Umstellung des Besoldungssystems war der richtige Schritt. Man kann - trotz einzelner Fehlerfälle - nicht ernsthaft zu dem Prinzip zurückkehren wollen, dass nicht die individuelle Leistung, sondern das Dienstalter schematisch über das Gehalt bestimmt. Es ist für mich deshalb eindeutig, dass die Besoldung von Professorinnen und Professoren auch künftig leistungs- und wettbewerbsorientierte Komponenten enthalten muss.“ Es sei selbstverständlich, dass im Umgang mit den Spielräumen bei der leistungsorientierten Besoldung immer die Rechtskonformität gewährleistet sein müsse.