Die Städtebauförderung hilft bei den zentralen Herausforderungen unserer Zeit – der Aktivierung von Flächen für neuen Wohnraum, der Belebung der Innenstädte oder die Bewältigung der Folgen des Klimawandels. Bis 2. November 2022 können Städte und Gemeinden Anträge für das Städtebauförderprogramm 2023 stellen.
Die Antragsfrist für die Programme der städtebaulichen Erneuerung für das Jahr 2023 läuft: Ab dem 25. Mai bis zum 2. November 2022 können alle Städte und Gemeinden im Land Anträge für Zuschüsse aus der Städtebauförderung beim jeweiligen Regierungspräsidium stellen.
„Die Städtebauförderung ist mit ihren vielfältigen Förderschwerpunkten seit mehr 50 Jahren ein verlässlicher und gesuchter Partner der Kommunen“, sagte Ministerin Nicole Razavi. Diese hochattraktive Förderung biete langfristige Planungssicherheit, ermögliche notwendige Spielräume und setze bei den zentralen Herausforderungen unserer Zeit an. „Es geht zum Beispiel um die Aktivierung von Flächen für dringend gebrauchten Wohnraum, um die Stärkung der Stadt- und Ortszentren – und um die Unterstützung der Städte und Gemeinden bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels. Wir machen damit unsere Kommunen fit für ein Baden-Württemberg von morgen.“
Lebendige Stadt- und Ortskerne erhalten
Gerade in schwierigen Zeiten ist die Städtebauförderung mit ihrem hohen Fördervolumen und einer starken Anstoßwirkung für zusätzliche Investitionen unverzichtbar. So steht die Erhaltung von lebendigen Stadt- und Ortskernen besonders im Fokus der Städtebauförderung. Durch die Corona-Krise und die damit einhergehenden Probleme in den Innenstädten hat dies eine umso größere Bedeutung erfahren.
„Die Finanzhilfen werden unter anderem für Maßnahmen eingesetzt, die Innenstädte langfristig aufwerten und beleben. Das ist gerade hinsichtlich der existentiellen Bedrohung vieler innerörtlichen Geschäfte besonders wichtig“, so Ministerin Razavi. „Die Städtebauförderung ist gerade in diesen schwierigen Zeiten Stabilisator und Motor. Jetzt ist es umso wichtiger, dass sich die Städte und Gemeinden auf die Städtebauförderung verlassen und für die Zukunft planen können. Die Mittel sind für unsere Städte und Gemeinden unverzichtbar.“
Mehr als 50 Jahre Städtebauförderung
Ziele der Förderung seien außerdem die Sicherung des gebauten kulturellen Erbes, das den Bürgerinnen und Bürgern ihr vertrautes Umfeld bewahrt, und die Schaffung wichtiger Gemeinbedarfseinrichtungen wie zum Beispiel Kitas, Schulen oder Bürgerhäuser.
Die Städtebauförderung konnte im vergangenen Jahr ihr 50-jähriges Jubiläum begehen. Als lernendes Programm hat sie sich immer wieder an neue, jeweils aktuelle Herausforderungen angepasst.
Die Programme der Städtebauförderung mit ihren vielfältigen Anknüpfungsmöglichkeiten stehen sämtlichen Kommunen offen – sowohl Großstädten als auch kleineren Gemeinden im ländlichen Raum. Fast 900 der 1.100 Städte und Gemeinden des Landes sind bisher in der Städtebauförderung berücksichtigt worden.
Rund 265 Millionen Euro Städtebaufördermittel im Jahr 2021 bewilligt
Im Jahr 2021 konnten im Rahmen der Programme der städtebaulichen Erneuerung in Baden-Württemberg rund 265 Millionen Euro, davon 90 Millionen Bundesfinanzhilfen, bewilligt werden.
Die Verkündung des Städtebauförderprogramms 2022 konnte aufgrund der noch laufenden Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2022 noch nicht erfolgen, dies soll jedoch möglichst zeitnah geschehen.
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Städtebauförderung in Baden-Württemberg