Die baden-württembergischen Universitäten haben mit Bravour die erste Hürde der Exzellenzstrategie genommen. Gleich sieben Universitäten aus dem Land haben weiterhin Chancen im Rennen um die Förderlinie Exzellenzuniversität. Baden-Württemberg gehört mit 18 ausgewählten Antragsskizzen im bundesweiten Vergleich zu den Gewinnern der Vorrunde.
„Es ist die erwartet harte Konkurrenz um die Spitzenplätze, die wir bei dieser Exzellenzstrategie beobachten. Ich bin stolz auf unsere Universitäten, die alle den Mut aufgebracht haben, anspruchsvolle Antragsskizzen für Spitzencluster einzureichen und sich einem sehr harten Wettbewerb zu stellen“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. „Dass unter diesen erschwerten Bedingungen gleich sieben Landesuniversitäten weiterhin Chancen im Rennen um die Förderlinie Exzellenzuniversität haben, ist ein außerordentlicher Qualitätsbeweis und ein enormer Ansporn für die nächsten Monate.“
Eindrucksvolle Bestätigung für Forschungsstandort Baden-Württemberg
Baden-Württemberg gehört mit 18 ausgewählten Antragsskizzen im bundesweiten Vergleich zu den Gewinnern der Vorrunde. „Die Entscheidung des Expertengremiums Exzellenzstrategie ist eine eindrucksvolle Bestätigung für den Forschungsstandort Baden-Württemberg“, sagt die Wissenschaftsministerin.
Im Gegensatz zu anderen Ländern konzentrieren sich die ausgewählten Clusterskizzen nicht auf eine oder zwei Universitäten. Stattdessen sind mit 7 von 9 Universitätsstandorten Forschungsgruppen aus dem ganzen Land vertreten.
Die zum Vollantrag aufgeforderten Clusterskizzen nach Standorten:
- Universität Freiburg: 2 (0 im Verbund)
- Universität Heidelberg: 3 (2 im Verbund)
- Universität Konstanz: 3 (0 im Verbund)
- Karlsruhe Institut für Technologie: 4 (2 im Verbund)
- Universität Stuttgart: 4 (2 im Verbund)
- Universität Tübingen: 5 (1 im Verbund)
- Universität Ulm: 2 (2 im Verbund)
Gesamt: 18 (5 im Verbund in BW + 1 extern)
„Alle bisherigen sowie die ehemaligen Exzellenz-Universitäten und zusätzlich Stuttgart und Ulm sind nun im Rennen um die Förderlinie Exzellenzuniversitäten. Das ist ein wirklich enorm starkes Signal“, sagte Bauer.
Das Wissenschaftsministerium wird die Universitäten bis zur Abgabe der Vollanträge im Februar weiter nach Kräften unterstützen. „Dazu werden wir eine Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 400.000 Euro pro Vollantrag zur Verfügung stellen“, sagt die Wissenschaftsministerin.
Die Clustervorhaben können sich zusätzlich auf die Weiterförderung des Landesanteils für die Projekte der Exzellenzinitiative II stützen, die die Landesregierung zugesagt hat, um langfristig die positiven Wirkungen der Exzellenzinitiative zu sichern.
Expertengremium Exzellenzstrategie
Heute hat das Expertengremium Exzellenzstrategie entschieden, welche Clusterskizzen zum Vollantrag aufgefordert werden. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Universitäten auf dem langen Weg zum Exzellenztitel.
Zeitliches Verfahren Förderlinie Exzellenzcluster
Zeitliches Verfahren Förderlinie Exzellenzcluster (JPG)
Entscheidungsfindung
Die Skizzenauswahl am 27. und 28.09.2017 war vollständig wissenschaftsgeleitet. Das Expertengremium besteht aus 39 in der Forschung auf verschiedenen Wissenschaftsgebieten ausgewiesenen Expertinnen und Experten, die auch über langjährige Erfahrung im Ausland, im Hochschulmanagement, in der Lehre oder in der Wirtschaft verfügen. Sie wurden gemeinsam von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und dem Wissenschaftsrat (WR) vorgeschlagen und von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) berufen.
Ein Jahr später, im September 2018, wird die Exzellenzkommission über Förderung der Clustervorhaben entscheiden. Die Kommission setzt sich zusammen aus dem Expertengremium und Bund-Länder-Vertretern der Wissenschaftspolitik.
Wie viele Skizzen werden zum Vollantrag aufgefordert?
Von den insgesamt 195 eingereichten Skizzen wurden 88 Vorhaben zum Vollantrag aufgefordert. Davon werden wiederum ca. 50 % bewilligt.
Förderkriterien
Der Kriterienkatalog ist in vier Kapitel unterteilt: Exzellenz der Forschung, Ausgewiesenheit der Forscherinnen und Forscher, Unterstützende Strukturen und Strategien im Exzellenzcluster sowie Umfeld des Exzellenzclusters.
Veränderungen der Exzellenzstrategie im Vergleich zur Exzellenzinitiative
Die Exzellenzstrategie ist als neues Förderprogramm und Weiterentwicklung des Vorgängerprogramms Exzellenzinitiative (ExIni) zu sehen. Im Gegensatz zur ExIni I auf II, mussten Fortsetzungsvorhaben der ExIni II für die neue Exzellenzstrategie als Neuanträge eingereicht werden und durchlaufen das zweistufige Verfahren (Skizzen + Vollanträge) der Exzellenzstrategie von Anfang an.
Neu ist außerdem, dass die Exzellenzstrategie ein auf Dauer angelegtes Förderprogramm ist. Die Exzellenzuniversitäten werden zukünftig dauerhaft gefördert. Der Förderzeitraum der Exzellenzcluster umfasst grundsätzlich zweimal sieben Jahre. Folgebeantragungen sind möglich.
Weiterer Ablauf
Die Unis arbeiten die Clustervollanträge bis zum 21.02.2018 aus. Alle Universitäten, die zwei oder mehr Clustervollanträge einreichen, kommen auch für die zweite Förderlinie Exzellenzuniversität in Frage. Die Absichtserklärungen hierzu sind zeitgleich mit den Clustervollanträgen einzureichen.
Unterstützung des Wissenschaftsministeriums in der Vollantragsphase
Für die Vollantragsstellung stellt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eine Anschubfinanzierung von je bis zu 400.000 Euro zu Verfügung. Für die Ausarbeitung der Skizzen wurden bereits 100.000 Euro je Skizze bereitgestellt. Zusätzlich hat die Landesregierung die nachhaltige Finanzierung des Landesanteils der Projekte der ExIni II beschlossen.